„Organisation ist katastrophal“

Mpox-Impfstoff: Lieferung kann Wochen dauern

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Berlin -

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte kürzlich für Mpox erneut eine gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite ausgerufen. Demnach müsse mit einem zunehmenden Interesse an einer Impfung gegen das Virus gerechnet werden. Um die Bevölkerung zu schützen, steht der Pockenvirus-Impfstoff Imvanex von Bavarian Nordic zur Verfügung. „Lieferzeit, Postexpositionsprophylaxe und die Zeit für die Genehmigung der Beschaffungskosten über die GKV passen nicht in ein gemeinsames Zeitfenster“, ärgert sich eine Inhaberin.

Mehrere größere Mpox-Ausbrüche in Afrika und eine neue womöglich gefährliche Variante bedrohen die öffentliche Gesundheit weltweit derart, dass die WHO deshalb im August die höchste Alarmstufe ausgerufen hat. Die Expertinnen und Experten erklärten die Situation zu Mpox als eine „Gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite“. Das Ausrufen dieser internationalen Notlage ermöglicht es betroffenen Ländern, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Impfstoffverfügbarkeit.

Auch in Deutschland können Apotheken mit dem Pockenvirus-Impfstoff Imvanex beliefert werden. Die Belieferung soll über Viroflex, ActiMed und GL-Pharma erfolgen.

Eine Inhaberin bemängelt jedoch die unterschiedlichen Zeitfenster innerhalb des Bestellprozesses: „Die Lieferzeit von Imvanex beträgt akuell 21 Tage“, erklärt sie. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt jedoch: „Eine postexpositionelle Impfung sollte frühestmöglich in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach Exposition bei asymptomatischen Personen im Alter ≥18 Jahre durchgeführt werden.“

Hinzu komme dann aber noch die Genehmigungsdauer für die Beschaffungskosten über die GKV. „Das kann auch nochmals mehrere Wochen dauern“, beklagt die Inhaberin. „Manchmal fragen wir uns, ob über solche Meldungen überhaupt nachgedacht wird.“

Denn der Impfstoff wird durch den Arzt oder die Ärztin aktuell nur als Einzelverordnung auf Namen des Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse oder auf Privatverordnung verschrieben. Die Preisberechnung erfolgt in beiden Fällen gemäß Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV).

Aber: „Die Abrechnung der hohen Beschaffungskosten muss von der jeweiligen Krankenkasse vorab erst genehmigt werden“, erklärt die Inhaberin. „Das kann auch nochmal lange dauern.“ Das passe zeitlich alles nicht zusammen. Die Organisation rund um den Impfstoff sei katastrophal.

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