Anwendungshinweis

Mounjaro KwikPen: Restvolumen entsorgen

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Berlin -

Seit Mitte Mai ist Mounjaro (Tirzepatid, Lilly) als KwikPen erhältlich. Vier Dosen enthält ein Pen. Sind diese verabreicht, bleibt eine Restmenge zurück. Diese muss entsorgt werden.

Mounjaro ist in zwei Indikationen zugelassen – als wöchentliche Anwendung zur Behandlung von Diabetes Typ 2 und zum Gewichtsmanagement. Tirzepatid ist sowohl ein GLP-1-Analogon, das selektiv als GLP-1-Rezeptoragonist wirkt, als auch ein Analogon des glukoseabhängigen insulinotropen Peptids (GIP). Der Wirkstoff bindet somit sowohl an GLP1- als auch an GIP-Rezeptoren und aktiviert diese. Die Folge: Tirzepatid kann den Blutzuckerspiegel effektiv senken und zur Appetitreduzierung beitragen.

Überfüllung und Entlüften

Der KwikPen enthält nach ordnungsgemäßer Verabreichung der enthaltenen vier Dosen eine Restmenge. Diese Überfüllung ist aufgrund der notwendigen Entlüftung und produktionstechnischer Erfordernisse nötig. Das Restvolumen ist nicht für die Injektion vorgesehen, macht Lilly klar. Nach der vierten und letzten Dosis muss der Mounjaro KwikPen einschließlich der Restmenge entsorgt werden.

Ein Entlüften ist nötig, da sichergestellt werden muss, dass Luft aus der Patrone entfernt wird und der Pen ordnungsgemäß funktioniert. Pro Pen können maximal acht Entlüftungen vorgenommen werden. Wird häufiger entlüftet, kann der Pen vor der vierten Anwendung blockieren. Zudem ist vor jeder Injektion eine neue Nadel aufzustecken.

Die Pen-Nadeln sind nicht im Lieferumfang enthalten und müssen separat verordnet werden. Infrage kommen beispielsweise die Pen-Nadeln von BD (Embecta), Novo Nordisk oder Terumo, die 29 bis 34 Gauge haben und 4 mm bis 12,7 mm lang sind.

Zum Gewichtsmanagement nicht erstattungsfähig

Mounjaro ist nur in der Indikation Typ-2-Diabetes verordnungs- und erstattungsfähig. In der Indikation Gewichtsmanagement ist das Arzneimittel zur „Regulierung des Körpergewichts“ und „Zügelung des Appetits“ als „Lifestyle-Arzneimittel“ einzustufen und somit von der Erstattung durch die Kassen ausgeschlossen.

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