Mosquito für Kinder erstattungsfähig Benjamin Rohrer, 11.08.2011 10:52 Uhr
Das Läuse-Shampoo „Mosquito Med“ kann Kindern bis zwölf Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren mit Entwicklungsgestörungen künftig zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 21. Juli beschlossen, das Medizinprodukt der Firma Wepa als „medizinisch notwendig“ einzustufen und es somit in die Anlage der verschreibungsfähigen Medizinprodukte aufzunehmen. Der Beschluss ist rückwirkend zum 18. Januar gültig.
Das Läuse-Shampoo wirkt auf physikalischer Basis: Läuse und Nissen werden mit einem Ölfilm auf Basis von Sojaöl und waschaktiven Substanzen auf Kokosöl-Basis bekämpft. Firmenangaben zufolge wurde das Shampoo 2006 als erstes physikalisch wirkendes Medizinprodukt gegen Läuse und Nissen in Deutschland zugelassen. Damit gehört es zu den wenigen Mitteln, die die Gesundheitsämter bei behördlichen Entwesungen empfehlen dürfen.
Bereits vor vier Jahren hatte Wepa beim G-BA den Antrag gestellt, mit Mosquito in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen zu werden. Zeitgleich mit dem G-BA-Beschluss hat Wepa nun ein neues Design des Shampoos veröffentlicht, das „den medizinischen Charakter mit einem verbraucherorientierten Erscheinungsbild“ verbinden soll.