Gesetzesänderung

Mehr Stammzellen für Forscher

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Der Weg für mehr Spielraum bei der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist nun auch in Deutschland frei. Das Stammzellengesetz ist gelockert. Der Bundesrat ließ am Freitag die vom Bundestag beschlossene Novelle passieren. Bislang war Forschung nur an Stammzellen erlaubt, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Nun dürfen Wissenschaftler mit jüngeren embryonalen Stammzellen nach Heilungschancen für schwere Krankheiten wie Parkinson, Diabetes und Alzheimer suchen.

Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Verzicht der Stichtagsverschiebung auf den 1. Mai 2007 zu erreichen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Mit der Neuregelung stehen nun 500 statt etwa 20 ausländische Zelllinien für Forschungszwecke zur Verfügung. Dies hatten Wissenschaftler immer wieder gefordert, um auch in Deutschland Spitzenforschung zu ermöglichen.

Für die neue Stichtagsregelung hatten am 11. April im Bundestag 346 von 580 Abgeordneten gestimmt, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie die meisten Minister der Union. Keine Mehrheit fanden damals Anträge für die völlige Streichung des Stichtags oder ein komplettes Verbot der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Den Anstoß für die Neuregelung hatten die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Ilse Aigner (CSU) gegeben.

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