Verordnungsfähige Medizinprodukte

MacroGo Teil der Anlage V

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Berlin -

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Produkt MacroGo plus Elektrolyte von Klinge in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Das bei Obstipation indizierte Medizinprodukt ist damit ab sofort verordnungsfähig.

MacroGo plus Elektrolyte von Klinge ist ab sofort bei folgender Indikation verordnungsfähig:

„Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.“

Die Verordnungsfähigkeit ist bis Mai 2024 befristet. Die Liste wird fortlaufend überarbeitet. Zuletzt hatte das Macrogol-Produkt von Abz eine Verlängerung der Befristung auf November 2022 erhalten.

Macrogol findet sich nicht nur in der Anlage V, sondern auch in der OTC-Ausnahmeliste. Das liegt daran, dass der Arzneistoff sowohl als Medizinprodukt, als auch als Arzneistoff zugelassen ist.

In der Anlage V befinden sich aktuell folgende Macrogol-Präparate:

  • Avacol Macrogol – 11. Mai 2023
  • MacroGo Klinge plus Elektrolyte – 26. Mai 2024
  • Macrogol AbZ – 23. November 2022
  • Macrogol dura – 11. Mai 2023
  • Macrogol TAD – 25. November 2022

Auch zwei Präparate von Ratiopharm sind aktuell noch gelistet. Die Verordnungsfähigkeit war jedoch für Macrogol-ratiopharm flüssig Orange und Macrogol-ratiopharm bis 11. Juli befristet.

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