LSG kippt Festbetrag für Cipralex Janina Rauers, 13.12.2011 18:59 Uhr
Zumindest vorläufig kann der Hersteller Lundbeck im Streit um den Festbetrag für sein Antidepressivum Cipralex (Escitalopram) einen Sieg verbuchen: Im Eilverfahren hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden, dass die Einordnung in die Festbetragsgruppe der selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) ausgesetzt wird. Wann im Hauptsacheverfahren über die Klage entschieden wird, steht noch nicht fest.
Seit Anfang Juli mussten Patienten für Cipralex Aufzahlungen leisten, weil der Hersteller seinen Preis nicht gesenkt hatte. Stattdessen war Lundbeck vor Gericht gezogen. Der Hersteller kritisiert unter anderem, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seien Fehler bei der Bewertung der Studien unterlaufen. So wirke Escitalopram signifikant schneller als Citalopram aus derselben Festbetragsgruppe. Bei der Behandlung schwerer Depressionen sei Cipralex überlegen. Der G-BA habe zudem bei der Beurteilung der klinischen Relevanz „unzutreffende und zum Teil nicht belegte Kriterien“ verwendet.
Der GKV-Spitzenverband verwies im Verfahren auf den Beurteilungsspielraum des G-BA. Die Bewertung der Frage, ob eine therapeutische Verbesserung vorliege, sei nicht gerichtlich überprüfbar. Der G-BA führte an, die beiden Wirkstoffe seien therapeutisch vergleichbar; Lundbeck habe keine Beweise für ein überlegenes Sicherheitsprofil vorgelegt.
Die Richter folgten dem nicht: Nach summarischer Prüfung seien „beachtliche Mängel bei der Zusammenstellung des Beurteilungsmaterials feststellbar“. Bei der Bewertung habe der G-BA mehrere fehlerhafte beziehungsweise nicht nachvollziehbare Erwägungen zugrunde gelegt, so das LSG. Die Annahme, Präparate mit Escitalopram und Citalopram unterschieden sich nicht relevant bei den Nebenwirkungen, ließen die Richter ebenso wenig gelten wie die Argumentation, dass durch die Zusammenfassung in der Festbetragsgruppe keine Therapiemöglichkeiten eingeschränkt würden.
Seit dem 9. Dezember gilt der Festbetrag – zumindest vorerst – nicht mehr. In der Software der Apotheken wird allerdings derzeit noch die Aufzahlung vorgegeben. Aufgrund der Vorlaufzeiten bei der IFA können die Angaben laut einem Lundbeck-Sprecher frühestens zum 1. Januar korrigiert werden. Derzeit werde ein Informationsschreiben für Apotheker und Ärzte für die Übergangszeit vorbereitet.