Antidiarrhoika, die zur Gruppe der Motilitätshemmer zählen, sollen künftig nicht nur nach Darmoperationen verordnungsfähig sein, sondern auch bei schwereren und länger andauernden Durchfallerkrankungen zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden können. Nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird damit die Erstattungsfähigkeit für Loperamid erweitert.
Zur neu aufgenommenen Indikationengruppe zählen Diarrhöen, die beispielsweise durch eine Behandlung mit Zytostatika oder andere Arzneimitteltherapien ausgelöst werden. Dauert die Anwendung länger als vier Wochen, soll der Krankheitsverlauf von Ärzten gesondert dokumentiert werden. Bislang konnte Loperamid ausschließlich nach einer Kolektomie - einer operativen Entfernung des Dickdarms - verordnet werden. Eine entsprechende Änderung der Anlage III der Arzneimittelrichtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden.
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