Eigentlich sollte Limptar N (Chinin) schon in einem knappen Monat verschreibungspflichtig werden. Doch der Rx-Switch des Präparats gegen nächtliche Wadenkrämpfe verzögert sich. Wann sich Arztpraxen und Apotheken umstellen müssen, weiß derzeit selbst der Hersteller nicht.
In den vergangenen Monaten hatte Klosterfrau noch kräftig die Werbetrommel für das Präparat gerührt – ergänzt durch die Information „voraussichtlich bis zum 01.10.14 rezeptfrei in Ihrer Apotheke“. Wann Limptar tatsächlich von der Sichtwahl ins Generalalphabet wechselt, ist derzeit wieder offen: „Uns ist aktuell kein Termin für eine definitive Unterstellung bekannt“, heißt es von Klosterfrau. Als Grund werden Verzögerung bei behördlichen Abstimmungsfragen genannt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Vorschlag der Experten zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel bereits aufgegriffen.
Der Verordnungsentwurf wurde am 4. August im Rahmen der Anhörung nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) den Ressorts, Ländern und betroffenen Verbänden übermittelt. In diesem Vorabstimmungsverfahren werden die Position abgefragt, erst danach geht die Verordnung ins Kabinett und danach in den Bundesrat.
Damit wird die Planung eines Switches zum 1. Oktober hinfällig. Die Apotheker wurden von Klosterfrau bereits über die Verzögerung in Kenntnis gesetzt: Man habe mit einer zeitnahen Umsetzung gerechnet und daher frühzeitig über den erwarteten Zeitlauf informiert. Wegen der Verzögerungen rechne man nicht mehr mit kurzfristigen Änderungen, zumal auch die Übergangfrist noch nicht festgelegt sei. Man werde über die weiteren Entwicklungen informieren, sobald verbindliche Aussagen möglich seien.
Für Klosterfrau wäre Limptar das einzige verschreibungspflichtige Produkt im Sortiment. Sorgen macht man sich in Köln aber offenbar nicht, zumal der Vertrieb mit seinen grünen Rezepten seit Jahren auch in den Praxen unterwegs ist.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte sich Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, den Wirkstoff Chinin der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Gründe für die Neubewertung waren laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schwerwiegende Nebenwirkungsmeldungen wie Immunthrombozytopenien und Herzrhythmusstörungen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis ist laut BfArM nach wie vor positiv.
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