Keine Verordnung möglich

Lifestyle-Arzneimittel: G-BA nimmt neue Präparate auf

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Berlin -

In der Anlage 2 der Arzneimittel-Richtlinie finden sich Arzneimittel, die der Erhöhung der Lebensqualität dienen. Sie können nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Nun wurden neue Präparate in diese Liste aufgenommen, darunter das Raucherentwöhnungsmittel Asmoken.

Bisher befanden sich in der Anlage 2 der Arzneimittel-Richtlinie unter dem Punkt Nikotinabhängigkeit drei Wirkstoffe: Nicotin (Kaugummis, Lutschtabletten, Sprays) Bupropion (Zyban) und Carenicline (Champix). Nun wird eine Zeile mit Cytisin (Asmoken, Aflofarm) ergänzt.

Asmoken nicht erstattungsfähig

Asmoken wurde im vergangenen Jahr in Deutschland zugelassen. Die Tabletten enthalten jeweils 1,5 mg Cytisin, ein Alkaloid aus dem Goldregen. Asmoken vermindert das Verlangen nach Nikotin bei Rauchern, die willens sind, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Anwendung ermöglicht dem Raucher eine schrittweise Reduktion der Nikotinabhängigkeit bei gleichzeitiger Minderung der Entzugserscheinungen. Cytisin konkurriert mit Nikotin um die Zielrezeptoren und verdrängt die Verbindung allmählich, da es eine stärkere Bindungsaffinität aufweist.

Das Dosierungsschema sieht folgende Einnahmeintervalle vor:

  • Tag 1 bis 3: 1 Tablette alle 2 Stunden; Maximale Tagesdosis 6 Tabletten
  • Tag 4 bis 12: 1 Tablette alle 2 1/2 Stunden; Maximale Tagesdosis 5 Tabletten
  • Tag 13 bis 16: 1 Tablette alle 3 Stunden; Maximale Tagesdosis 4 Tabletten
  • Tag 17 bis 20: 1 Tablette alle 5 Stunden; Maximale Tagesdosis 3 Tabletten
  • Tag 21 bis 25: 1-2 Tabletten pro Tag; Maximale Tagesdosis bis zu 2 Tabletten

Kostenübernahme lässt auf sich warten

Eigentlich sollten Präparate zur Raucherentwöhnung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Raucher:innen, bei denen „eine schwere Tabakabhängigkeit“ festgestellt wurde, sollen Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung bekommen. Das sah zumindest ein Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD zum sogenannten Gesundheitsverso­gungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vor. Bislang müssen die Patient:innen ihre Medikation selbst bezahlen. 100 Tabletten Asmoken kosten knapp 400 Euro. Eine Packung reicht für einen Therapieversuch.

Asmoken kann die Wirkung von oralen Kontrazeptiva herabsetzen, sodass Frauen während der Einnahme zusätzlich verhüten sollten. Gebärfähige Frauen müssen jedoch auch während der Behandlung eine zuverlässige Kontrazeptionsmethode anwenden. Ebenfalls nicht angewendet werden darf das Präparat bei instabiler Angina pectoris, kürzlich durchgemachtem Myokardinfarkt oder Schlaganfall und klinisch relevanten Arrhythmien.

Weitere Ergänzungen

Unter dem Punkt Abmagerungsmittel werden beim Wirkstoff Fucus vesiculosus in der Spalte der Fertigarzneimittel Cefamagar (Cefak) und Formoline A Figurtropfen (Certmedica) aufgenommen. Bei der Indikation erektile Dysfunktion wird der Wirkstoff Turnera diffusa mit dem zugehörigen Präparat LibiLoges (Loges) aufgenommen. Auch in die Auflistung zur Steigerung des sexuellen Verlangens werden Damainblätter-Kombinationen als Wirkstoff hinzugefügt. Das zugehörige gelistete Präparat Libomax (Heilpflanzenwohl) kann nicht zu Lasten der GKV verordnet werden.

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