Cannabis

Lieferengpass: Cannabidiol als Plan B?

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Berlin -

Der andauernde Lieferengpass von Cannabisblüten macht vielen Patienten zu schaffen. Angesichts der Tatsache, dass Cannabidiol (CBD) derzeit einfacher in der Beschaffung ist, stellt sich die Frage, ob das Cannabinoid nicht zur Überbrückung verwendet werden könnte.

Die Cannabis-Pflanze enthält mehr als 80 Cannabinoide, von denen Tetrahydrocannabinol (THC) und CBD wirksamkeitsbestimmende Stoffe sind. Während THC, auch Dronabinol genannt, stark psychoaktiv wirkt und deshalb verschreibungspflichtig ist, unterliegt CBD nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Substanz nicht psychoaktiv wirkt. CBD ist das zweithäufigste Cannabinoid im Medizinalhanf. Als Rezepturarzneimittel ist die Substanz ein weißes bis fast weißes kristallines wasserunlösliches Pulver.

Bisher konnten Apotheken CBD als Ausgangsstoff zur Zubereitung nicht-zulassungspflichtiger Rezeptur- und Defekturarzneimittel von THC Pharm im Direktvertrieb oder von der Firma Salivi über den Großhandel beziehen. Kürzlich kam ein neuer Anbieter dazu: Seit 15. März kann „Cannabidiol alpha DAC“ mit definiertem CBD-Gehalt von 98 Prozent über die Firma Apocare bestellt werden. Das Unternehmen bietet sonst onkologische Generika an und ist ein spezialisierter Großhandel in den Fachgebieten Onkologie und Immunologie.

Das Produkt ist in den Packungsgrößen 1,5 g (PZN: 14132047) sowie 5 g (PZN 14132053) erhältlich. Die Substanz entspricht der DAC-Monographie, somit können Rezepturen nach NRF-Vorschriften hergestellt werden. Dazu gehört die „Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml oder 100mg/ml “ gemäß NRF 22.10. Die Lösung kann unter anderem bei bestimmten Epilepsie-Formen (Dravet-Syndrom, Lennox-Gastaut-Syndrom), bei Multipler Sklerose und anderen Anwendungsgebieten eingesetzt werden.

Das Interesse am therapeutischen Potenzial von CBD nimmt stetig zu. Die Substanz kann in verschiedenen Indikationen medizinische Anwendung finden, denn sie besitzt neben den antiepileptischen auch angstlösende, antipsychotische und entzündungshemmende Eigenschaften. Zudem ist ein Einsatz bei Übelkeit und Erbrechen sowie zur Appetithemmung möglich. Die denkbaren Indikationsgebiete bedürfen jedoch einer ärztlichen Überwachung und individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung. Eine abschließende Beurteilung des Nebenwirkungsprofils von CBD ist nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit nicht möglich, da entsprechende Studiendaten für ein zugelassenes Monopräparat nicht vorliegen.

CBD ist ein Antagonist am G-Protein-gekoppelten Cannabinoidrezeptor GPR55 und blockiert den zellulären Ionenkanal TRMP8, α1-Adrenozeptor und µ -Opioidrezeptor. Weiterhin verhindert die Substanz den Abbau des endogenen Cannabinoids Anandamid, da das Enzym Fettsäureamid-Hydrolase (FAAH) inhibiert wird. Weitere Effekte sind Blockade von Calciumkanälen sowie Inhibition der Wiederaufnahme von Botenstoffen.

Ob bei einer bestimmten Erkrankung eher CBD oder THC eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum einen spielen die unterschiedlichen Wirkungen der Substanzen eine Rolle, zum anderen sind Krankheitsbild sowie Ansprechbarkeit des Patienten relevant. „CBD ist keine Alternative zu THC-haltigen Präparaten“, sagt Dr. Franjo Grotenhermen, der sich in seiner Arztpraxis auf die medizinischen Anwendung von Medikamenten auf Cannabisbasis fokussiert hat. So gebe es beispielsweise chronische Schmerzen, bei denen fast nur das THC wirksam sei, während bei anderen Patienten auch ein hoher CBD-Anteil helfe.

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