Cannabis in Apotheken knapp APOTHEKE ADHOC, 16.01.2014 11:41 Uhr
Cannabis zur medizinischen Verwendung wird knapp: Apotheken, die Patienten mit Medizinalhanf versorgen, haben derzeit mit Lieferschwierigkeiten zu kämpfen. Dabei hat es nach Darstellung des Lieferanten Fagron nicht an den Cannabisblüten selbst gemangelt – weil die Importquote aber bereits erfüllt war, konnte kein Cannabis mehr nach Deutschland eingeführt werden.
Der Vertrieb von Cannabis ist streng reguliert: Schwerkranke Patienten müssen zunächst bei der Bundesopiumstelle (BOPST) eine Ausnahmegenehmigung beantragen und eine Apotheke benennen. Auch diese muss über eine Erlaubnis zum Erwerb und zur Abgabe von Cannabis verfügen, ebenso der Großhandel.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besitzen rund 200 Patienten und Apotheken in Deutschland die entsprechende Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis. Der Großteil der Genehmigungen bezieht sich demnach auf Cannabis-Blüten, 10 Prozent auf den Bezug von Cannabis-Extrakt.Für den Import von Cannabisblüten nach Deutschland hat laut BfArM derzeit nur ein Anbieter die Genehmigung: Das schleswig-holsteinische Unternehmen Fagron bezieht die Cannabisblüten vom niederländischen Lieferanten Bedrocan.
Bedrocan ist im Auftrag des niederländischen Gesundheitsministeriums für den Anbau und die Produktion von Cannabisblüten verantwortlich. Das Unternehmen stellt vier verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) her.Bei allen vier Produkten sei es zu „einer kurzfristigen Lieferunfähigkeit“ gekommen, so Fagron. Der Importeur verwies gegenüber der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) auf die alljährlichen Kontingente: Zu Beginn jedes Jahres müsse an die BOPST gemeldet werden, wie viel Cannabis im Laufe des Jahres voraussichtlich importiert wird.
Es sei wünschenswert, wenn die BOPST flexibler auf eine Zunahme des Bedarfs reagieren könne, hieß es bei Fagron. Ein BfArM-Sprecher widersprach dieser Darstellung: Es sei auch im Laufe eines Jahres möglich, das Kontingent anzupassen.
Da jede Anpassung aber mit dem Internationalen Suchtkontrollrat (INCB) in Wien abgestimmt werden muss, kann dieser Prozess laut BfArM einige Wochen in Anspruch nehmen. Es handele sich um eine Versorgungskette, bei der alle vorausschauend planen müssten, so der Behördensprecher. Die BOPST komme dieser Aufgabe nach, indem sie alle drei Monate die Zahl der Patienten an die Unternehmen melde.
Nachdem 2007 die erste Ausnahmegenehmigung für eine Multiple Sklerose-Patientin ausgestellt wurde, ist die Zahl der Erlaubnisinhaber zuletzt stark angestiegen: Im Frühjahr 2009 waren gerade einmal neun Personen im Besitz einer Ausnahmegenehmigung. Im November 2010 waren es bereits 54.
Inzwischen hat die BOPST nach eigenen Angaben 220 Ausnahmegenehmigungen ausgestellt – einige wurden bereits wieder zurückgegeben. Knapp 400 Anträge wurden gestellt. Als Alternative für Patienten mit Multipler Sklerose kommt das 2011 eingeführte Fertigarzneimittel Sativex (Cannabis sativa, Almirall) in Betracht. Der Hersteller und Lizenzinhaber des Mundsprays, die britische Firma GW Pharmaceuticals, erforscht derzeit den Einsatz in anderen Indikationen.