Laryngomedin: Erste Octenidin-Lutschtablette Cynthia Möthrath, 22.10.2020 15:22 Uhr
Der Wirkstoff Octenidindihydrochlorid gehört zu den klassischen Antiseptika. Nun bringt Kolsterfrau die Substanz als Lutschtablette unter dem Namen Laryngomedin Octenidin Antisept auf den Markt – es ist die erste in Deutschland zugelassene Lutschtablette mit diesem Wirkstoff.
Vor allem aus der Wundbehandlung ist Octenidin vielen bekannt. Der antimikrobielle Wirkstoff aus der Gruppe der Bispyridine wird in topischer Form zur Desinfektion von Haut und Schleimhäuten sowie zur Wunddesinfektion und bei der MRSA-Dekontamination angewendet. Er verfügt über eine breite Wirksamkeit gegen Bakterien, Pilze und behüllte Viren.
Die neue Lutschtablette enthält 2,6 mg Octenidindihydrochlorid. Sie ist geeignet „zur kurzzeitig unterstützenden Behandlung von Entzündungen der Mund- und Rachenschleimhaut, die mit typischen Symptomen wie Schmerzen, Rötung und Schwellung einhergehen“. Laut Hersteller sollen sie dabei eine Alternative zu den häufig verwendeten lokalen Antibiotika sein. „Auch wenn im Einzelfall eine bakterielle Infektion die Halsschmerzen auslöst, rät die Bundesapothekerkammer (Abda) von antibiotikahaltigen Lutschtabletten ab, unter anderem aufgrund der weltweit zunehmenden Antibiotikaresistenzen“, heißt es von Klosterfrau.
Antiseptika statt Antibiotika
Da Antiseptika wie Octenidin jedoch rein lokal „desinfizierend“ wirken, würden sie den Körper nicht unnötig belasten und seien zudem gut verträglich. Laryngomedin Octenidin Antisept soll nachgewiesenermaßen wirksam gegen Bakterien, inklusive methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA), behüllte Viren und Pilze wie Candida albicans sein. Die antiseptische Wirkung konnte über mehrere Stunden hinweg in-vitro nachgewiesen werden. Durch die besondere Galenik soll zudem der Speichelfluss angeregt werden.
Geeignet ist das Präparat ab einem Alter von zwölf Jahren. Alle zwei bis drei Stunden kann eine Lutschtablette verwendet werden, die Maximaldosis sind sechs Tabletten pro Tag. Sie sollten nicht länger als vier Tage ohne ärztliche Rücksprache angewendet werden.