OTC-Ausnahmeliste

Kreon häufiger auf Rezept

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Berlin -

Pankreasenzyme wie Kreon (Abbott) oder Pangrol (Berlin Chemie) könnten in Zukunft häufiger von den Krankenkassen erstattet werden: Profitieren könnten Patienten mit einer Pankreasinsuffizienz, die in Folge einer vollständigen Magenentfernung an sogenanntem „Pankreasstuhl“ (Steatorrhoe) leiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die Ausnahmeliste von erstattungsfähigen OTC-Präparaten entsprechend erweitern.

 

In diese Übersicht kommen nur OTC-Medikamente zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen. Bislang können Pankreasenzyme nur zur Therapie der chronischen, exokrinen Pankreasinsuffizienz auf Kassenrezept verschrieben werden. Nach der Anregung einer Fachgesellschaft kommt der G-BA nun zu dem Schluss, dass es sich auch im Falle des „Pankreasstuhl“ nach einer Magenentfernung um eine solche schwerwiegende Krankheit handelt.

Außerdem will der G-BA die Erstattungsfähigkeit von Azidose-Therapeutika ausweiten: So sollen Präparate mit Natriumhydrogencarbonat wie Nephrotrans (Medice) oder Acetolyt (Protina) auch bei Patienten mit Ileumconduit, Nabelpouch und einem in den Dünndarm implantierten Harnleiter verschrieben werden können. Auch hier hatte der G-BA einen Antrag einer Fachgesellschaft erhalten. Bislang werden die Mittel zur Behandlung der dialysepflichtigen Nephropathie, chronischer Niereninsuffizienz sowie bei Patienten mit Neoblasen erstattet.

Für beide Kategorien hat der G-BA nun ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet, der Beschluss des Plenums steht also noch aus.

 

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