Krebstherapeutika

G-BA: Irinotecan bei Bronchialkarzinom APOTHEKE ADHOC, 08.04.2013 12:26 Uhr

Neues Einsatzgebiet: Künftig ist Irinotecan auch für Patienten mit kleinzelligem Bronchialkarzinom erstattungsfähig. Foto: Michael Buehrke / Pixelio.de
Berlin - 

Irinotecan wird nun auch für Patienten mit kleinzelligem Bronchialkarzinom (SCLC) erstattet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen entsprechenden off-Label-Einsatz für zulässig erklärt. Nicht alle Hersteller haben bislang zugestimmt.

Demnach soll das Krebstherapeutikum zur palliativen Therapie eingesetzt werden, um die Überlebenszeit bei den Patienten zu verlängern. Irinotecan soll dabei in der Regel mit Cisplatin kombiniert werden. Von dem Beschluss sollen Patienten profitieren, bei denen Etoposid aufgrund zu starker Nebenwirkungen nicht mehr eingesetzt werden kann.

Bislang können Patienten mit SCLC mit Epirubicin, Doxorubicin, Etoposid, Carboplatin, Cisplatin, Vincristin, Ifosfamid, Lomustin, Cyclophosphamid und Topotecan behandelt werden. Die Behandlung mit Irinotecan soll über maximal sechs Zyklen erfolgen.

Laut G-BA haben bislang die Hersteller Acadicpharm, Accord, Actavis, Apocare, Axios, Cell Pharm und Ebewe/Hexal/NeoCorp/Sandoz, Emra, Fresenius Kabi Deutschland, Hikma Pharma, Lapharm, Medac, Onkovis und Teva der off-label-Anwendung zugestimmt – die Haftungsfrage ist daher geklärt und eine Verordnung erstattungsfähig.

Irinotecan ist zur Behandlung von kolorektalen Karzinomen als Monotherapie oder in Kombination mit 5-Fluorouracil und Folinsäure, Bevacizumab oder Cetuximab zugelassen. Durch Hemmung der DNA-Topisomerase I blockiert das Krebsmittel die Replikation der DNA.