AdkÄ mahnt zur Vorsicht

Kontraindikationen: Lange Liste bei Paxlovid

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Berlin -

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft berichtet über Fälle inkorrekter Anwendung bei Paxlovid: Nach einer sorgfältigen Überprüfung bezüglich Kontraindikationen und Interaktionen mit anderen Arzneimitteln, sollte bei der Abgabe an Patient:innen auch auf die besondere Verblisterung von Paxlovid hingewiesen werden.

Hausärzt:innen dürfen seit August das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 direkt an ihre Patient:innen abgeben. Der Bezug erfolgt über die Apotheken. Bis zu fünf Packungen dürfen in den Praxen vorrätig gehalten werden. Vertragsärzt:innen stellen dazu eine Verordnung ohne Namensnennung auf dem Muster-16-Rezept aus, als Kostenträger wird das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit der IK 103609999 angegeben. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen können Paxlovid ebenfalls über Apotheken beziehen und bis zu fünf Therapieeinheiten vorrätig halten, bei mehr als 150 Bewohner:innen bis zu zehn Packungen. Für die Abgabe an die Bewohner:innen bedarf es einer ärztlichen Verordnung.

Paxlovid wird ohne Gebrauchsinformation vertrieben und in englischer Aufmachung, deshalb müssen Hausärzt:innen und Apotheken bei der Abgabe der Patientin oder dem Patienten eine deutsche Gebrauchsinformation mitgeben. Auch kann die Verblisterung für Patient:innen verwirrend sein und eine Fehlerquelle darstellen: Die gesamte Tagesdosis befindet sich auf jeweils einem Blister, aufgeteilt in drei Tabletten für die morgendliche Einnahme und drei Tabletten für die Einnahme am Abend.

Genaue Überlegungen notwendig

Generell bedarf die Verschreibung oder Abgabe aber genauer Überlegungen zu Indikation, therapeutischem Nutzen im Einzelfall und Arzneimittelinteraktionen, wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AdkÄ) betont. Es seien Fälle inkorrekter Anwendung des Arzneimittels gemeldet worden.

Die Zulassungsstudie von Paxlovid, in der sich eine Verringerung der Hospitalisierungsrate symptomatischer Patient:innen zeigte, sei in Bezug auf ihre Übertragbarkeit auf die aktuelle Situation kritisch zu hinterfragen. Damals sei die Delta-Variante präsent gewesen und lediglich ungeimpfte und noch nicht an Covid-19 erkrankte Patient:innen zugelassen worden. Daher gebe es keine belastbaren Daten „zur Effektivität von Paxlovid bei Geimpften, Genesenen und symptomfreien Personen“ oder zur „Wirksamkeit gegenüber den aktuell vorherrschenden SARS-CoV-2-Varianten“.

Nur ein therapeutischer Wirkstoff

„Ritonavir ist in Paxlovid nicht als therapeutischer Wirkstoff enthalten, sondern als gezielter pharmakokinetischer Interaktionspartner von Nirmaltrevir zur Verlängerung seiner antiviralen Wirkung“, so die AdkÄ, deshalb ist Paxlovid „kontraindiziert bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln mit CYP3A-abhängigem Metabolismus, bei denen erhöhte Konzentrationen schwerwiegende Reaktionen bewirken können“. Die Arzneimittel, mit denen sich eine Interaktionen ergeben könnten, gehen dabei laut AdkÄ weit über die in der Fachinformation angegeben Arzneimittel hinaus.

Kontraindiziert ist die Anwendung von Paxlovid bei gleichzeitiger Einnahme von

  • Antikonvulsiva: Carbamazepin, Phenobarbital, Phenytoin und Primidon
  • Antiinfektiva: Glecaprevir/Pibrentasvir, Rifampicin und Rifapentin
  • Herz-Kreislauf-AM: Amiodaron, Clopidogrel, Dronedaron, Eplerenon, Flecainid, Ivabradin, Propafenon, Quinidin
  • Neuropsychopharmaka: Clozapin, Lurasidon, Midazolam (oral) und Pimozid
  • PDE-5-Inhibitoren: Sildenafil, Tadalafil und Vardenafil

Nicht gleichzeitig angewendet werden darf es außerdem mit Johanniskraut, Bosentan, Voclosporin, Tolvaptan, Ergotalkaloiden, Lumacaftor/Ivacaftor sowie verschiedenen Chemotherapeutika.

Medikation aussetzen oder Dosis reduzieren

Desweiteren sollte durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt in Erwägung gezogen werden, bei folgenden Wirkstoffen die Medikation für die Dauer der Einnahme von Paxlovid auszusetzen:

  • Prostata-Medikamente: Alfuzosin und Silodosin
  • Herz-Kreislauf-AM: Aliskiren und Ranolazin
  • Gerinnungshemmer: Phenprocoumon, Rivaroxaban, Ticagrelor und Vorapaxar
  • Immunsuppressiva: Everolimus, Sirolimus, Tacrolimus
  • Lipidsenker: Atorvastatin, Lomitapide, Lovastatin, Rosuvastatin und Simvastatin
  • Migränemittel: Eletriptan, Rimegepant und Ubrogepant

Diese Überlegungen müssen auch bei der Einnahme von Erythromycin, Salmeterol, Triazolam, Colchizin, Finerenon, Flibanserin, Naloxegol sowie einigen weiteren Chemotherapeutika angestellt werden.

Darüber hinaus bestünden zahlreiche weitere Interaktionsmöglichkeiten, die laut AdkÄ nicht unbedingt ein Absetzen, aber eventuell eine Dosisreduktion der interaktionsgefährdeten Komedikation erforderlich machen könnten. In allen Fällen müssten die Patienten engmaschig bezüglich des Auftretens unerwünschter Wechselwirkungen überwacht werden.

Ebenfalls gemeldet wurde ein Fall des Rebound-Phänomens nach der Einnahme von Paxlovid. Ein Covid-19-Rebound sei gekennzeichnet durch ein zeitnahes Wiederauftreten der Symptome und/oder einen neuen positiven Test nach einem negativen Test. Deshalb sollten Patient:innen laut AdkÄ bei der Abgabe über die Möglichkeit dieses Phänomens aufgeklärt werden – bei einem Wiederauftreten der für die Erkrankung typischen Beschwerden, nachdem die Therapie abgeschlossen und ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, sollte eine erneute Testung erfolgen.

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