Kochsalzlösung: BaWü erlaubt Import Laura Schulz, 25.10.2024 15:32 Uhr
Nach Niedersachsen erlaubt nun auch Baden-Württemberg den Import isotonischer Kochsalzlösungen. In anderen Ländern zugelassene Arzneimittel können damit nun auch im Südwesten in Verkehr gebracht werden.
Diesen Schritt begrüßt auch Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist unsere höchste Priorität. Für Behandlungen im stationären und ambulanten Bereich ist die Natriumchlorid-Lösung unverzichtbar. Nachdem die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten aufgrund des Versorgungsmangels für den Import geschaffen hat, haben wir sofort die notwendigen Schritte eingeleitet, damit unsere Kliniken und Arztpraxen weiterhin versorgt sind.“
Großhändler, Apotheken und Krankenhausapotheken können somit jetzt Kochsalzlösungen in den Umlauf bringen, die zwar keine Zulassung nach deutschem Arzneimittelgesetz haben, aber in anderen Ländern zugelassen sind. Voraussetzung dafür ist eine Gestattung zur Einfuhr, zum Verbringen und/oder zum Inverkehrbringen nach Deutschland.
„Die importierten Kochsalzlösungen unterscheiden sich inhaltlich nicht von den hier verfügbaren Lösungen. Sie können keine deutschsprachige Kennzeichnung oder Packungsbeilage haben und müssen hier nicht zugelassen sein. Die Wirkung der Kochsalzlösung ist allerdings dieselbe“, stellt Lucha klar. „Vorrangig importieren wir nach Möglichkeit Kochsalzlösungen, die in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind.“
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit der Bekanntmachung eines Versorgungsmangels im Bundesanzeiger am 17. Oktober den Weg für die Länder hierfür freigemacht. In Baden-Württemberg erfolgt diese Gestattung durch eine Allgemeinverfügung vom 22. Oktober.