Keytruda: Neuer PD-1-Antagonist Nadine Tröbitscher, 24.02.2017 09:42 Uhr
Für die Behandlung des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) steht mit Keytruda (Pembrolizumab) ein neuer Wirkstoff zur Verfügung. Das Arzneimittel von MSD Sharp & Dohme kann seit Anfang des Monats über den Großhandel oder Pharma Mall bestellt werden.
Pembrolizumab ist ein humanisierter monoklonaler Antikörper gegen das Programmed Cell Death 1 Protein (PD1). Der Wirkstoff dient unter anderem der Monotherapie des fortgeschrittenen Melanoms bei Erwachsenen, wenn dieses nicht operativ entfernt werden kann oder metastasierend ist. Ebenso wird Keytruda zur Erstlinienbehandlung des metastasierenden NSCLC eingesetzt. Dabei muss es sich um Tumore handeln, die den PD-1-Liganden (PD-L1) exprimieren und nicht den Epidermal-Growth-Factor-Receptor (EGFR) oder die anaplastische Lymphomkinase (ALK). Vor der onkologischen Behandlung ist ein entsprechender PD-L1-Test durchzuführen.
Die dritte Indikation hat Keytruda für die Monotherapie des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden NSCLC mit PD-L1 exprimierenden Tumoren nach einer vorherigen Chemotherapie. Der Einsatz kann bei erwachsenen Patienten erfolgen. Pembrolizumab ist nach Nivolumab (Opdivo, Bristol-Myers Squibb) der zweite Vertreter der Substanzklasse.
Keytruda ist als Durchstechflasche zu 50 mg im Handel und dient der Herstellung einer Infusionslösung. Das Arzneimittel wird alle drei Wochen über 30 Minuten intravenös verabreicht. Patienten, die nicht mit einer Chemotherapie vorbehandelt sind, erhalten 200 mg Pembrolizumab. Vorbehandelte erhalten 2 mg/kg Körpergewicht.
Der Wirkstoff bindet an den PD-1-Rezeptor und blockiert die Interaktion mit seinen Liganden PD-L1 und PD-L2. Der Rezeptor dient der negativen Regulation der T-Zell-Aktivität und ist nachweislich an der T-Zell-Immunreaktion beteiligt. Die Blockade zwischen den Liganden und dem Rezeptor verursacht eine verstärkte T-Zell-Reaktion und eine Immunreaktion gegen den Tumor.
Bereits im vergangenen Februar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff als Option bei nicht resezierbarem oder metastasierendem Melanom attestiert positiv bewertet: Für vorbehandelte Patienten, die nach Standardtherapie weiterer Behandlung bedürfen, besteht im Vergleich zu Ipilimumab (Yervoy, Bristol-Myers Squibb) der Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Schwere Nebenwirkungen und Therapieabbrüche traten unter Keytruda-Behandlung erst später auf.
Für nicht vorbehandelte Patienten sah der G-BA immerhin für die Behandlung von Tumoren ohne BRAF-V600-Mutation einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen. Damit wurde die Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach oben korrigiert. Nicht vorbehandelte Patienten mit der Mutation profitieren nach Ansicht des G-BA nicht. Ein Zusatznutzen gilt hier als nicht belegt.
Bemängelt wurde allerdings, dass in der vorgelegten Studie im Vergleich zur Zulassung eine zu hohe Dosierung gewählt worden war. Für die Bewertung der Nebenwirkungsrate konnten die Daten dennoch verwendet werden. Eine niedrigere Dosierung gehe in der Regel auch mit niedrigeren Nebenwirkungsraten einher, sodass die Daten aus der Studie eher zum Nachteil für den Hersteller seien, so der G-BA.