Verschreibungspflicht

Ketoprofen-Gel nur auf Rezept APOTHEKE ADHOC, 31.05.2012 15:16 Uhr

Berlin - 

Ketoprofen zur topischen Anwendung darf ab 1. Juni nicht mehr ohne Rezept abgegeben werden. Nach einer entsprechenden Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hatte der zuständige Ausschuss am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Rx-Switch im Juli 2011 befürwortet; jetzt wurde die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) entsprechend geändert.

Zuvor hatte es Berichte über photosensitive Reaktionen gegeben, die sich bei gleichzeitiger Anwendung von Sonnenschutzmitteln mit dem UV-Filter Octocrylen verstärken.

Die Hersteller hatten ihre Produkte teilweise bereits vor einem Jahr umgestellt und Restbestände abverkauft. McNeil hatte „Dolormin Schmerzgel“ durch „Dolormin mobil Gel“ mit Ibuprofen ersetzt, Kreussler hatte sein „Phardol Schmerz-Gel“ auf „Phardol Ketoprofen Schmerzgel“ umgestellt und zusätzlich ein neues OTC-Produkt geplant. Hexal hat mit Advel ein topisches Ketoprofen-Produkt auf dem Markt, Teofarma vertreibt Effekton, Rottapharm das „Madaus Reparil Schmerzgel“. Noch sind alle Produkte als apothekenpflichtig ausgewiesen, aber nur teilweise lieferbar.