Ketoprofen bleibt Rx APOTHEKE ADHOC, 01.07.2019 12:10 Uhr
Ketoprofen bleibt rezeptpflichtig. Der Sachverständigenausschuss lehnte aufgrund unzureichender Erfahrungswerte einen Antrag auf Entlassung von oralen ketoprofenhaltigen Präparaten aus der Verschreibungspflicht mehrheitlich ab.
Der Wirkstoff Ketoprofen ist zur topischen wie auch oralen Anwendung auf dem Markt; alle Darreichungsformen sind und bleiben jedoch rezeptpflichtig. Grund dafür sind unzureichende Erfahrungswerte. Die ketoprofenhaltigen Schmerzgele wurden erst im Juni 2012 der Rezeptpflicht unterstellt, da bei gleichzeitiger Anwendung von Sonnenschutzmitteln mit dem UV-Filter Octocrylen verstärkt photosensitive Reaktionen auftraten. Viele Hersteller haben daraufhin ihre Präparate vom Markt genommen.
Ketoprofen gehört zur Gruppe der nicht-steroidalen Antirheumatika. Die Wirkung beruht auf der Hemmung der Prostaglandinsynthese, der Wirkstoff hemmt die Funktion der Cyclooxygenase. Eins der wichtigsten Anwendungsgebiete von Ketoprofen ist damit die Behandlung von Gelenkschmerzen bei Arthrose und Arthitis. Außerdem wird das Analgetikum bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, Morbus Bechterew und Fibromyalgie und Gicht eingesetzt.
Mit 27.000 Verordnungen ist Gabrilen (Trommsdorff) laut Arzneiverordnungsreport das am häufigsten eingesetzte Ketoprofen-haltige Produkt. Verfügbar sind Hartkapseln mit 50 und 100 mg; die Retardkapseln mit 200 mg sind außer Vertrieb. Außerdem ist eine Injektionslösung erhältlich. Mit Alrheumun ist von Teofarma ein zweites orales Produkt verfügbar, ebenfalls à 50 und 100 mg. Der Hersteller hat mit Effekton außerdem Ketoprofen als Gel auf dem Markt, das Konkurrenzprodukt dazu heißt Phardol und kommt von Kreussler.