Entwarnung für Desinfektionsmittel

Keine Explosionsgefahr bei WHO-Rezepturen

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Berlin -

Am Wochenende gab es Sonderschichten in zahlreichen Apotheken – vielerorts wurde Händedesinfektion für die Kunden hergestellt. Allerdings waren einige Pharmazeuten verunsichert: Weil nur vergällter Alkohol lieferbar ist, wurde die Herstellung einer explosiven Mischung befürchtet.

Ethanol ist aktuell nur vergällt zu bekommen. Zur Denaturierung wird Methylethylketon (MEK) zugesetzt, dass Ethanol als Genussmittel unbrauchbar macht. Die WHO-Rezeptur sieht zur Herstellung der Desinfektionslösung den Zusatz von Wasserstoffperoxid 3 Prozent vor. Dieses wird zur Inaktivierung kontaminierender Bakteriensporen zugesetzt und ist kein Wirkstoff für die Handantiseptik. Die hergestellten Lösungen sollten vor der Verwendung für 72 Stunden unter Quarantäne gestellt werden. In dem Zeitraum sollen die im Alkohol oder den Packmitteln enthaltenen Sporen inaktiviert werden.

Durch chemische Reaktion zwischen MEK und H2O2 können Hydroperoxide und Peroxide entstehen, wie Professor Dr. Ulrike Holzgrabe vom Lehrstuhl Pharmazie und Lebensmittelchemie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erklärt. Doch sie gibt Entwarnung: Die Flasche droht nicht zu explodieren. Dies wäre nur möglich, wenn die Lösung trocken sei, also in einem Rotationsverdampfer verdampft werde.

Eine Explosion auf der Haut könne ebenfalls ausgeschlossen werden, denn die Konzentrationen von MEK und Wasserstoffperoxid seien zu gering. Für die Reaktion seien höhere Konzentrationen nötig, Wasserstoffperoxid müsste mindestens in einer Konzentration von 32 Prozent vorliegen. Auch 2-Butanon ist in zu geringem Maße enthalten, denn 100 Liter Ethanol werden 1 Liter MEK zum Vergällen hinzugefügt.

Die SARS-CoV-2-Krise hat für einen Engpass bei Desinfektionsmitteln gesorgt. Apotheken stellen als Alternative selbst Händedesinfektionsmittel nach den Rezepturen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) her. Daraufhin war eine Diskussion um die EU-Biozidverordnung entbrannt. Die Bundesstelle für Chemikalien hat die Herstellung mit einer Allgemeinverfügung genehmigt. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31. August und nur für bestimmte Rezepturen.

Das sind die Rezepturen

10 Liter Lösung auf Isopropanolbasis setzen sich wie folgt zusammen:

  • 99,8-prozentiger Isopropylalkohol 7515 ml
  • 3-prozentiges Wasserstoffperoxid 417 ml
  • 98-prozentiges Glycerol 145 ml
  • steriles Wasser ad 10000 ml

10 Liter Lösung auf Ethanolbasis setzen sich wie folgt zusammen:

  • 96-prozentiger Ethanol 8333 ml
  • 3-prozentiges Wasserstoffperoxid 417 ml
  • 98-prozentiges Glycerol 145 ml
  • steriles Wasser ad 10000 ml

Durch die Zugabe von Glycerol und Wasserstoffperoxid wird die Lösung sporenfrei – die Filtration durch einen Membranfilter der Porenweite 0,2 μm kann entfallen. Die Rezepturen sind antibakteriell und viruzid – der Corona-Virus wird zuverlässig abgetötet.

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