Verschreibungspflicht

Kein OTC-Switch für Triptane

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Sumatriptan als Nasenspray (Imigran) und Rizatriptan (Maxalt) bleiben verschreibungspflichtig. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt der Bundesregierung, die Migränemittel nicht in die Selbstmedikation zu entlassen. Damit bleiben Almotriptan (Almogran) und Naratriptan (Formigran, Naramig) vorerst die einzigen OTC-Produkte aus der Wirkstoffgruppe. Bei Sumatriptan in der Dosierung von 50 Milligramm und oraler Applikation hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der empfohlenen Freigabe noch nicht zugestimmt.

Das Analgetikum Ketoprofen zur topischen Anwendung soll der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Als apothekenpflichtige Versionen sind derzeit Advel (Hexal), Dolormin Schmerzgel (McNeil), Effekton (Teofarma) und Fatol (Kreussler) auf dem Markt. Im vergangenen Jahr hatte bereits die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) empfohlen, dass Patienten Ketoprofen nur noch auf ärztliche Verordnung anwenden sollten. Bei Behandlungen mit dem nicht-steroidalen Antiphlogistikum waren zuvor photosensitive Reaktionen aufgetreten, die sich bei gleichzeitiger Anwendung von Sonnenschutzmitteln mit den UV-Filter Octocrylen verstärkten.

Für Nicotin-Inhalatoren soll die freigestellte Einzeldosis von 10 auf 15 Milligramm erhöht werden. Multibakterielle Totimpfstoffen zur oralen Anwendung sollen nicht aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.

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