Arzneimittel zur Schmerzlinderung gehören zu den Topsellern in der Apotheke. Dazu zählen neben Tabletten auch topische Darreichungsformen, beispielsweise mit dem Wirkstoff Diclofenac. Nun müssen die Produktinformationen einiger Arzneimittel zur topischen Anwendung angepasst werden. Denn Diclofenac-Gele und Co. sind für Schwangere mitunter tabu.
Diclofenac ist ein nichtsteroidales Antirheumatikum (NSAR) und hemmt die Cyclooxygenase und somit die Prostaglandinbildung. Der Wirkstoff besitzt schmerzlindernde und entzündungshemmende Eigenschaften. Zur äußerlichen Anwendung ist Diclofenac seit 1999 rezeptfrei. Doch es ist Vorsicht geboten, denn das NSAR ist unter anderem mit kardiovaskulären Nebenwirkungen verbunden. Und auch in der Schwangerschaft drohen Risiken. So sind Diclofenac-Gele für Schwangere mitunter kontraindiziert, wie in den Produktinformationen deutlich gemacht werden muss.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat topische Darreichungsformen mit Diclofenac überprüft. In der Folge müssen die Produktinformationen angepasst werden, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert.
In den Packungsbeilagen Diclofenac-haltiger Arzneimittel zur topischen Anwendung (Gele, Cremes, Hautlösungen, Schäume, Sprays, transdermale Pflaster) sollen Patient:innen demnach ab sofort über Folgendes informiert werden:
Zudem muss in den Produktinformationen darauf hingewiesen werden,
Für Augenmittel mit dem Wirkstoff Diclofenac sind die Produktinformationen ebenfalls entsprechend anzupassen.
Grundlage für den Beschluss sind Berichte über unerwünschte Schwangerschaftsausgänge sowie die vorliegenden Informationen zu Arzneimitteln derselben therapeutischen Klasse, darunter beispielsweise topisch angewendetes Ketoprofen, Flurbiprofen, Piroxicam und Ibuprofen sowie Ibuprofen/Coffein.
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