Krebstherapie

Kassen zweifeln an Avastin-Nutzen

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Der Medizinische Dienst (MdK) der baden-württembergischen Krankenkassen zweifelt am Nutzen des monoklonalen Antikörpers Avastin (Bevazizumab). Einem Bericht des Handelsblatts zufolge hat sich der MdK in einem Schreiben an die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gewandt: Avastin sei ein „marginal wirksames Medikament“, heißt es. Die Datenlage, auf Grund derer Avastin zugelassen wurde, sei dürftig.

„Der geringe Zusatznutzen des Mittels gegenüber vergleichbaren Arzneien steht in keinem Verhältnis zu den monatlichen Therapiekosten von 5000 Euro“, urteilen die MdK-Gutachter. Die Verlängerung der Lebenszeit sei in den Nachfolgestudien seit der Erstzulassung 2005 nicht belegt. Tödliche Komplikationen hätten teilweise zugenommen, es bestehe eine „erhebliche Toxizität“, heißt es.

Das Arzneimittel ist zur Therapie von Kolon- und Rektumkarzinom, Brust-, Lungen- und Nierenkrebs zugelassen. Off-Label wird es zur Behandlung der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) eingesetzt.

Laut Handelsblatt teilt die AkdÄ die grundlegenden Bedenken. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss schließt demnach nicht aus, Avastin aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen. Der Hersteller Roche hat im vergangenen Jahr weltweit rund 4,2 Milliarden Euro mit Avastin umgesetzt.

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