Die Krankenkassen müssen die medikamentöse Therapie von Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) erstatten. Nachdem der Hersteller Medice im April vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Zulassung für sein Medikament „Medikinet Adult“ erhalten hatte, änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt die Anlage zur Arzneimittel-Richtlinie.
Grundsätzlich sind Stimulantien von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Bei Kindern und Jugendlichen mit ADHS gilt jedoch eine Ausnahmeregelung: In diesen Fällen zahlen die Kassen die medikamentöse Therapie.
Medice hatte beantragt, auch für sein neues Produkt eine Ausnahme vom Ausschluss zu schaffen. Der G-BA will allerdings noch genau prüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen noch näher konkretisiert werden müssen. Bis dahin handelt es sich um einen „vorläufigen Ausnahmetatbestand“. Bislang mussten Mediziner erwachsenen Patienten das Medikament entweder off label oder auf Privatrezept verschreiben.
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