An Heimkindern in Schleswig-Holstein wurden jahrzehntelang Medikamententests vorgenommen. Ein Grund waren knappe Kassen, stellten Wissenschaftler bei der Aufarbeitung fest.
Heimkinder, Jugendliche und auch Erwachsene sind in Schleswig-Holstein in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Psychiatrien bis in die 1970er Jahre Medikamentenversuchen ausgesetzt worden. Dies geht aus dem Zwischenbericht der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Leids von Heimkindern hervor. „Die Testungen neuer Substanzen und Anwendungsbeobachtungen waren ein gängiger Teil der zeitgenössischen ärztlichen Praxis, zu der auch die Psychiatrie gehörte“, sagte Christof Beyer vom Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung der Uni Lübeck am Donnerstag im Sozialausschuss des Landtags.
Vor mehr als drei Jahren hatten NDR-Recherchen zutage gebracht, dass es zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Erwachsenen-, Kinder- und Jugendpsychiatrie schwere Verfehlungen gab, Versuche mit Psychopharmaka inklusive. Ende November 2018 berichteten Betroffene auf einem Symposium über ihre Erlebnisse. Die Wissenschaftler erforschten die Versuche sowie Leid und Unrecht der Betroffenen im Auftrag des Sozialministeriums. „Medikamentenversuche haben in Schleswig-Holstein stattgefunden“, sagte Beyer. Bis 1976 habe es in Deutschland keine strengen Regeln für die Prüfung von Arzneimitteln gegeben. Erst dann seien Einwilligungen in Tests juristisch vorgeschrieben worden. Trotzdem stellten sich auch für die Zeit davor ethische Fragen. Diese Tests seien „keine versteckte oder verheimlichte Praxis“ gewesen. In der Fachöffentlichkeit sei damals breit darüber diskutiert worden.
Ein Ergebnis der Aufarbeitung ist, dass knappe Kassen ein Grund für die Medikamententests waren. Die Wissenschaftler schreiben: „Im Kontext knapper Haushaltsmittel und stark steigender Kosten für neue Psychopharmaka in den 1950er Jahren wiesen sowohl das LKH Schleswig (Landeskrankenhaus - Anmerkung der Redaktion) als auch das LKH Heiligenhafen das Ministerium darauf hin, dass kostenlose ‚Ärztemuster’ und die Anwendung von neuen Präparaten unter dem Aspekt der Kostensenkung eingesetzt wurden.“
Die Folgen der Tests reichten für Betroffene von Hautausschlag bis zu Atemstillstand. Es gebe auch Hinweise auf Gewalt unter Patienten und Berichte von Sedierungen (Ruhigstellungen durch Medikamente). Die Wissenschaftler stießen bei der Aufarbeitung auf Beschwerden von Patienten und Berichte über verabreichte „Beruhigungsspritzen“. Bis 1971 sei das Innenministerium für Gesundheit zuständig gewesen, sagte Beyer. Eine mangelhafte psychiatrische Versorgung habe es nicht nur in Schleswig-Holstein gegeben. Die Missstände seien bekannt gewesen und damals auch von Klinikleitern angezeigt worden. Fundamentale Änderungen habe es erst in den 1970ern gegeben.
Ein Betroffener ist Günter Wulf, der 1974 aus dem Landeskrankenhaus entlassen wurde. „Ich habe die Zustände selbst am eigenen Leibe erfahren“, sagte er im Ausschuss. Kinder seien behandelt worden wie Tiere, er sei für bildungsunfähig erklärt worden. „Damals hat man immer gesagt, ich sei ein Spinner.“ Nun sei das Leid der Heimkinder bestätigt worden. „Jetzt kann das keiner mehr sagen.“ Die damaligen Vorgänge bezeichnete er als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Für Sozialminister Heiner Garg (FDP) zeigt der Bericht, dass es sich «nicht um isolierte Einzelfälle» handele. „Mann kann sehr wohl von einem systematischen Vorgehen sprechen.“ Es sei erschreckend, wie man mit Kindern und Jugendlichen umgegangen sei. Er erwarte von der Pharma-Industrie, sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen und am weiteren Prozess der Aufarbeitung und Anerkennung mitzuwirken. „Da geht noch mehr seitens der pharmazeutischen Industrie.“ Neben den rechtlichen Kontexten gebe es eine „ethisch-moralische Verantwortung“. Der SPD-Sozialpolitiker Wolfgang Baasch nannte es erschreckend, was die Forschungen offenlegten. „Es hat ja immer ethische Normen gegeben. Man hat das Gefühl, dass diese ethischen Normen komplett außer Kraft gesetzt worden sind.“ Es komme das Gefühl auf, dass ein rechtsfreier Raum da war.
Noch bis Ende des Jahres können sich Betroffene an die Anlauf- und Beratungsstelle in Neumünster wenden, um finanzielle Hilfe zu erhalten. Laut Sozialministerium wurden seit 2017 bereits 7,1 Millionen Euro an Betroffene ausgezahlt, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche Leid und Unrecht erfuhren und noch immer an den Folgen leiden. Der Sozialausschuss-Vorsitzende Werner Kalinka (CDU) forderte darüber hinaus den Aufbau eines Hilfswerks. Einmalige Zahlungen seien nicht genug. Noch bis Anfang der 1970er Jahre ließen sich in amtlichen Akten im Zusammenhang mit der Psychiatrie im Norden Begriffe wie Irrenanstalt und Schwachsinn finden.
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