IQWiG: Sativex ohne Zusatznutzen Karoline Schumbach, 02.04.2012 15:06 Uhr
Für das MS-Therapeutikum Sativex (Almirall) lässt sich laut Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kein Zusatznutzen belegen. Für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Kriterien lagen demnach keine ausreichenden Daten vor.
Der Extrakt aus Cannabis sativa ist nur für Patienten zugelassen, bei denen andere antispastische Mittel nicht hinreichend wirken. Als Vergleichstherapie legte der G-BA die Behandlung mit den Muskelrelaxanzien Baclofen und Tizanidin fest. Die Patienten mussten dabei nach mindestens zwei Therapieversuchen optimal eingestellt worden sein.
Almirall hatte im Dossier diese Bedingungen zur Vergleichsgruppe nicht erfüllt. Der Hersteller begründete seine Haltung damit, dass die Patienten bei längerer Behandlung bereits optimal eingestellt sein müssten. Das IQWiG folgte dieser Auffassung jedoch nicht.
Sativex ist in Deutschland seit Juli auf dem Markt und stellt die Apotheker vor eine besondere Herausforderung in Sachen Lagerhaltung. Da das Präparat kühlpflichtig ist, muss es in einem verschließbaren Arzneimittelkühlschrank gelagert werden. Im Februar ist Almirall in Deutschland eine Vertriebskooperation mit Sanofi eingegangen.