Insulinanaloga

Festbetrag anstatt Erstattungsausschluss

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Berlin -

Für Kassenpatienten wird die Versorgung mit Insulinen wieder vielfältiger. Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) wird künftig für Humaninsuline und Insulinanaloga drei Festbetragsgruppen bestimmen. Die derzeit gültigen Verordnungseinschränkungen für die Analoga und die Festbetragsgruppe für Humaninsuline sollen wegfallen.

Demnach soll jeweils eine Gruppe für schnell wirksame, für intermediär wirkende und für kombinierte Insuline gebildet werden. Keinen Festbetrag wird es für Insuline geben, die in Insulinpumpen verwendet werden.

Damit können künftig wieder alle in Deutschland verfügbaren Insuline auf Kassenrezept verordnet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat laut G-BA bereits vor einigen Jahren gefordert, die Verordnungseinschränkungen aufzuheben und stattdessen Festbetragsgruppen zu bilden.

Im Juli 2006 hatte der G-BA festgelegt, dass schnell wirkende Insulinanaloga nur verordnet werden dürfen, wenn diese höchsten genauso viel Kosten wie Humaninsulin. Vier Jahre später galt diese Einschränkung auch für lang wirksame Insulinanaloga, wenn sie zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern eingesetzt werden.

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