Erstattungsfähigkeit

Immunglobuline bei Lila-Krankheit Karoline Schumbach, 20.09.2012 18:15 Uhr

Berlin - 

Intravenös zu applizierende Immunglobuline könnten möglicherweise auch Off-Label bei speziellen Myopathien eingesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt beschlossen ein entsprechendes Stellungnahmeverfahren einzuleiten.

Zuvor hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Off-Label Einsatz geprüft. Die Ergebnisse wurden jetzt vom G-BA bestätigt. Künftig könnten intravenöse Immunglobluline als zusätzliche Therapie bei Dermatomyositis und Polymyositis erstattet werden können, wenn andere Therapien nicht zum Erfolg führen.

Dermatomyositis ist eine entzündliche Muskelerkrankung, bei der die Skelettmuskulatur, die Haut und innere Organe befallen sind. Es enstehen lila-farbene Erytheme an Wangen, Rücken und Dekolleté, daher wird die Erkrankung auch Lila-Krankheit bezeichnet. Ist die Haut nicht von der Erkrankung betroffen, spricht man von einer Polymyositis.

Die Patienten leiden außerdem unter Muskelschwäche, Schmerzen bis hin zur Atemnot und Entzündungen des Herzmuskels. Zur Behandlung werden Glukokortikoide und Immunsuppresiva eingesetzt.