Apothekenpflicht

Ibuprofen und Diclofenac bleiben in der Apotheke APOTHEKE ADHOC, 21.11.2014 12:49 Uhr

Berlin - 

Unbemerkt von der Fachöffentlichkeit gab es nach längerer Pause wieder Angriffe auf die Apothekenpflicht. Unter anderem sollten Ibuprofen-Tabletten, Diclofenac zur topischen Anwendung sowie Nikotinkaugummis und -pflaster in den Mass Market entlassen werden. Der zuständige Sachverständigenausschuss lehnte die Vorstöße aber allesamt ab.

Den Experten lagen mehrere Anträge vor, über die zu entscheiden war. So sollte Ibuprofen als Tabletten und Granulat in der Dosierung von 200 Milligramm aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Außerdem gab es entsprechende Anträge für Diclofenac-Salze zur topischen Anwendung sowie für Nikotinersatzpräparate zur buccalen und zur transdermalen Applikation.

Zudem standen mehrere pflanzliche Präparate auf der Agenda: So sollten Teufelskrallenwurzel und seine Zubereitungen aus der Sichtwahl „befreit“ werden – hier gibt es bislang nur Tees, allerdings hat die Firma IMG (Institut für Marktzugangsrechte im Gesundheitswesen) bereits eine Zulassung für Kapseln in der Tasche.

Die Kombination der Trockenextrakte aus Birken- und Orthosiphonblättern sowie Goldrutenkraut gibt es ebenfalls als Tee von verschiedenen Herstellern; feste orale Arzneiformen könnten neben den beiden kleineren Anbietern Emef und Selz auch die Hersteller Holsten (Biocyst/Urocyst) und Bionorica (Canephron novo) auf den Markt bringen.

Auch die Kombination von Thymiankraut- und Primelwurzel-Trockenextrakt hätte in den Mass Market abwandern sollen. Bekannte Produkte aus der Apotheke sind Bronchipret Filmtabletten von Bionorica sowie Sinuforton von der Sanofi-Tochter Winthrop, das zusätzlich Anisöl enthält. Bronchicum enthält entsprechende Fluidextrakte.

Schließlich sollte Thymianfluidextrakt nach DAB 2010 als Flüssigkeit zum Einnehmen aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Bekannte Produkte mit dem Extrakt sind Aspecton von Krewel-Meuselbach, Tussamag von der Ratiopharm-Tochter CT sowie die Hustensäfte Soledum und Melrosum von Klosterfrau.

Alle Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt; wer sich für die Entlassung stark gemacht hat, ist vertraulich. Zuletzt hatte der Sachverständigenausschuss im September 2009 getagt. Damals ging es unter anderem um Acetylcystein, den der Zulassungsdienstleister Diapharm aus der Apotheke holen wollte, sowie um Simeticon/Dimeticon und Zubereitungen aus Birkenblättern. Die Experten stimmten für den Erhalt der Apothekenpflicht.

Dagegen wurden Kombinationen aus Baldrian, Passionsblume und Melissenkraut entlassen, genauso wie Fertigarzneimittel mit Artischockenblättern, Eukalyptusöl zum äußeren Gebrauch sowie ätherisches Minzöl mit einem Ethanolgehalt von bis zu 5 Prozent. Ein Antrag, traditionelle homöopathische Arzneimittel der Apothekenpflicht zu unterstellen, wurde damals abgelehnt. Das BfArm hatte zuvor deutlich gemacht, dass dadurch den Präparaten die Grundlage für die Zulassung entzogen würde. Auch Eibischsirup blieb freiverkäuflich.