Rückruf

Ibuflam geht retour APOTHEKE ADHOC, 07.07.2020 10:41 Uhr

Verkehrsfähigkeit nach Umbenennung abgelaufen: Übrige Chargen Ibuflam müssen zurück. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Hersteller Zentiva ruft einige Chargen Ibuflam zurück – und zwar jene Varianten in alter Aufmachung mit Prozentangabe statt mg/ml.

Ibuflam Kindersaft 20 mg/ml gegen Fieber und Schmerzen, 100 ml Suspension zum Einnehmen
Betroffene Chargen: 7K0241, 7K0242, 7K0281, 7K0301, 8K0381, 8K0431

Ibuflam 40 mg/ml, 100 ml Suspension zum Einnehmen
Betroffene Chargen: 7K0151, 7K0161, 7K0171, 7K0172, 7K0181, 7K0191, 7K0211, 7K0221, 7K0231, 7K0232, 7K0241, 7K0242, 7K0251, 7K0261, 7K0262, 7K0271, 7K0281, 7K0291, 7K1201, 7K1202, 8K0301, 8K0311, 8K0312, 8K0321, 8K0331, 8K0341, 8K0342, 8K0351, 8K0361

Zum 8. Januar 2018 wurde die Arzneimittelbezeichnung der Produkte „Ibuflam 4 %“ und „Ibuflam Kindersaft 2 % gegen Fieber und Schmerzen“ in „Ibuflam 40 mg/ml“ und „Ibuflam Kindersaft 20 mg/ml gegen Fieber und Schmerzen“ geändert. Die Pharmazentralnummern sind jedoch identisch geblieben.

Zum 1. Juli ist nun die Verkehrsfähigkeit der Produkte unter der alten Bezeichnung abgelaufen. Daher werden alle genannten Chargen zurückgerufen. Apotheken sollen Ihre Lagerbestände überprüfen und die betroffene Ware über den pharmazeutischen Großhandel ohne APG-Formular retournieren. Direktbezieher senden Ihre Bestände an folgende Adresse:

Zentiva Pharma GmbH
Retourenstelle
Industriepark Höchst
Bldg. H590 Raum 406
65926 Frankfurt am Main