Magenmittel

Iberogast: Bayer verteidigt Schöllkraut APOTHEKE ADHOC, 07.03.2018 15:29 Uhr

Berlin - 

Die Diskussion um Iberogast ebbt nicht ab und schlägt so manchem auf den Magen. Dr. Konstanze Diefenbach, Leiterin Medizin bei Bayer Vital, meldet sich mit einem YouTube-Video zu Wort und klärt über die Sicherheit des pflanzlichen Arzneimittels auf. Außerdem schildert sie, warum man Schöllkraut nicht einfach weglassen kann.

Iberogast ist seit nunmehr 58 Jahren in Deutschland auf dem Markt, etwa 79 Millionen Menschen haben laut Diefenbach das Arzneimittel bereits eingenommen. Neun Arzneipflanzen sind in Iberogast enthalten, wobei eine – Schöllkraut – Auslöser der Diskussion ist. Denn in den 1990-er Jahren wurden einzelne Berichte von Leberschäden im Zusammenhang mit Schöllkraut dokumentiert, jedoch wurden hohe Dosen verabreicht. Vergleichbare Berichte mit niedrigdosiertem Schöllkraut wie in Iberogast hat es laut Diefenbach nicht gegeben.

Ist Iberogast also sicher? Für Bayer stehe die Sicherheit der Patienten an oberster Stelle, so die Leiterin Medizin. „Kontinuierlich überwachen wir bei unseren Arzneimitteln, wie auch bei Iberogast, ob Nutzen und Risiko noch in einem Verhältnis stehen, das positiv ist“, erzählt Diefenbach. Für Iberogast sei das Verhältnis „ganz klar positiv“, heißt es im Video.

Nach dem Stufenplanbescheid aus dem Jahr 2008 verschwanden hochdosierte Schöllkrautpräparate vom Markt – niedrigdosierte Produkte sollen einen Warnhinweis enthalten. Der Beschluss muss derzeit noch nicht umgesetzt werden, denn Bayer hatte zuerst Widerspruch und anschließend Klage gegen den Bescheid eingelegt.

Ein Warnhinweis ist laut Diefenbach nicht im Interesse der Patienten: „Die Einnahme von Iberogast ist aus unserer Sicht nicht mit Risiken verbunden, die eine Aufnahme von Warnhinweisen in die Gebrauchsinformation rechtfertigen würden.“ Es sei nicht im Interesse der Patienten, Warnhinweise aufzunehmen, die unbegründet seien, erklärt Diefenbach, die das Arzneimittel auch Freunden und Familie empfehlen würde.

Auch für Kinder, Schwangere und Stillende bestehe keine Gefahr. Das Arzneimittel ist ab einem Alter von drei Jahren zugelassen – die entsprechende Dosierung ist dabei zu beachten. Für Schwangere und Stillende gilt laut Gebrauchsinformationen, vor der Einnahme Rücksprache mit dem Arzt zu halten. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass die Einnahme für Schwangere und Stillende bedenklich sei.

Wie wäre es dennoch mit einer Änderung der Rezeptur? Dies scheint für Diefenbach keine Option, schließlich sei die besondere Wirkung von Iberogast auf das Zusammenspiel der einzelnen Arzneipflanzen zurückzuführen. Schöllkraut können krampflösende und magenberuhigende Eigenschaften zugesprochen werden.

Der Fall Iberogast hatte vor Kurzem auch die Politik beschäftigt. Kordula Schulz-Asche, Gesundheitsexpertin der Grünen, spricht nach einer Antwort der Bundesregierung zum Thema von einem Skandal. Demnächst soll sich der Gesundheitsausschuss mit dem Präparat beschäftigen. Aber auch nicht nur national bietet das Arzneimittel Stoff für eine Diskussion. In der Schweiz musste Bayer Warnhinweise in die Packungsbeilage aufnehmen; die Arzneimittelbehörde Swissmedic wollte nicht bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens warten.