Anthroposophie

Hersteller wollen G-BA von Mistel überzeugen

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Anthroposophische Mistelpräparate dürfen bei adjuvanter Krebsbehandlung nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im Frühjahr eine entsprechende Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bestätigt. Doch auch mit Blick auf das nun vorliegende schriftliche Urteil wollen die Hersteller nicht aufgeben: Der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD) will sich beim G-BA für eine Rücknahme des Erstattungsausschlusses einsetzen.

Laut DAMiD war die Wirksamkeit der Mistelpräparate nicht Gegenstand der Verhandlungen. „Das Urteil hat sich vor allem mit dem Spielraum des Bundesgesundheitsministeriums bei der Rechtsaufsicht des G-BA beschäftigt“, sagt DAMiD-Geschäftsführerin Barabara Wais. Der Verband verweist auf Studien zur Wirksamkeit und kritisiert, dass der Ausschluss aus der Erstattung die therapeutische Vielfalt schwäche. Patienten hätten allerdings die Möglichkeit, eine Kostenübernahme der adjuvanten Therapie mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären.

Derzeit sind in Deutschland vier Mistel-Präparate erhältlich: AbnobaViscum von Abnoba, Helixor von Helixor Arzneimittel, Iscador von Weleda und Iscucin von Wala. Laut DAMiD ist Mistel das am weitesten verbreitete komplementärmedizinische Arzneimittel in der Krebstherapie. Der Umsatz zu Apothekenverkaufspreisen betrug 2010 rund 20 Millionen Euro, am häufigsten wurde Iscador verordnet.

Wie Homöopathika werden auch anthroposophische Arzneimittel nur dann von den Kassen erstattet, wenn sie vom G-BA als Therapiestandard bei der Behandlung schwerwiegender Krankheiten anerkannt sind. 2004 hatte das Gremium die entsprechende OTC-Übersicht geändert, um klarzustellen, dass Mistel-Präparate nur in der palliativen Therapie maligner Tumore, nicht aber zur kurativ-adjuvanten Therapie verodnungsfähig sind.

Weil das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Änderung der Arzneimittelrichtlinie beanstandet hatte, zog der G-BA vor Gericht. Im Mai entschied schließlich das BSG, dass der Erstattungsausschluss rechtens ist. Die Ansicht des BMG, der G-BA habe das Gebot der therapeutischen Vielfalt nicht ausreichend berücksichtigt, sei unzutreffend. Denn wenn Mistelpräparate im Gegensatz zu entsprechenden allopathischen Präparaten auch für die adjuvante Behandlung verordnungsfähig wären, würden anthroposophische Arzneimittel unberechtigterweise gegenüber allopathischen Präparaten begünstigt.

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