Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mehreren homöopathischen Arzneimitteln mit Haselwurz (Gattung Asarum) die Zulassung beziehungsweise Registrierung entzogen. Nach Einschätzung der Behörde sind Arzneimittel mit Asarum aufgrund des hohen toxischen Potenzials der in der Droge enthaltenen Aristolochiasäure bis einschließlich der zehnten Dezimalpotenz bedenklich. Künftig müssen Homöopathika mit Haselwurz deshalb mindestens die Potenzstufe D11 aufweisen.
Aristolochiasäure ist das Hauptalkaloid der Aristolochia-Arten. Bei in-vivo- und in-vitro-Tests erwies sich die Substanz als genotoxisch. Neben der nachgewiesenen kanzerogenen Wirkung bei Tieren sprechen dem BfArM zufolge auch einige Belege für eine tumorauslösende Wirkung im Harnleiter bei Menschen.
Bereits 1981hatte das damalige Bundesgesundheitsamt, der Vorgänger der BfArMs, entsprechende Schutzmaßnahmen für Arzneimittel mit Pfeifenblumen (Gattung Aristolochia) angeordnet. Zwischenzeitlich wurde Aristolochiasäure den Angaben zufolge jedoch auch in Urtinkturen von Pflanzen anderer Gattungen der Familie der Osterluzeigewächse (Aristolochiaceae) nachgewiesen, unter anderem bei Asarum europaeum.
Von dem aktuellen Bescheid sind die Zulassungen der Präparate Monoplex 9 (Pflüger), Xanthoxylon N Oligoplex (Madaus), Antimigren (Pascoe) sowie die Registrierungen der Produkte WigaCim (Kattwiga) und 165 Inula Komplex (Nestmann) betroffen. Die Mittel enthalten Asarum europaeum in den Verdünnungen D4 bis D5.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte das BfArM die Hersteller über den geplanten Widerruf der Zulassungen und Registrierungen informiert. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits nicht mehr alle betroffenen Produkte auf dem Markt. Madaus hatte sein Produkt bereits 2008 umgestellt. Im Nachfolgeprodukt, das unter dem Namen Xanthoxylon S Oligoplex vertrieben wird, ist Asarum europaeum nicht mehr enthalten. Auch Pflüger bot sein Haselwurz-haltiges Produkt nicht mehr an.
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