Grippeimpfstoff 60+: BMG will nicht nur Efluelda Cynthia Möthrath, 04.03.2021 10:03 Uhr
In das Thema Grippeimpfstoffe kommt Bewegung: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der vergangenen Woche die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) abgesegnet und damit das Monopol für den Hochdosis-Impfstoff Efluelda von Sanofi abgesegnet hatte, rudert es nun zurück: Auch andere Grippeimpfstoffe sollen für Menschen ab 60 Jahren in der kommenden Saison erlaubt sein.
Die Versorgung von Senioren mit Grippeimpfstoffen in der kommenden Saison sorgt für Trubel: Nachdem die Stiko empfohlen hatte, für Menschen über 60 nur noch die Hochdosis-Vakzine zum Schutz vor der saisonalen Influenza zu verwenden, hatte auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Beschluss vorgenommen und war damit der Empfehlung gefolgt. In der vergangenen Woche gab das BMG schließlich grünes Licht und segnete den Beschluss ab.
Damit schien das Monopol für Efluelda in Stein gemeißelt zu sein – denn von anderen Herstellern ist keine entsprechende Vakzine auf dem Markt. „Im Vergleich zu konventionellen Influenza-Impfstoffen wurde für den Influenza-Hochdosis-Impfstoff eine geringfügige, aber signifikante Überlegenheit der Impfeffektivität bei älteren Menschen nachgewiesen“, erläuterte die Stiko ihre Empfehlung. Es bleibe grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung „konventioneller“ inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoffe innerhalb der GKV, erklärte der G-BA. „Es ist den Versicherten grundsätzlich nicht zuzumuten, auf eine im Vergleich unterlegene Leistung verwiesen zu werden.“
Doch nun rudert das BMG zurück: In einem Verordnungsentwurf wurde festgehalten, dass Senioren auch mit inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoffen geimpft werden dürfen. Dadurch will das BMG Engpässe vermeiden, die dazu führen könnten, dass Menschen ab 60 in der kommenden Saison ungeimpft und damit ungeschützt bleiben. Immerhin mache diese Zielgruppe bei einer angenommenen Impfquote von 50 Prozent rund zehn Millionen Menschen aus. „Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll dem gleichrangigen Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nicht entgegenstehen, auch wenn dieser höhere Kosten als andere Influenza-Impfstoffe verursacht“, erklärt das BMG.
Die Regelung soll laut aktuellem Verordnungsentwurf bereits am 8. März in Kraft treten und dann bis zum 31. März 2022 gelten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.