Ärzte können Patienten mit hohem gastroduodenalen Risiko ab sofort auch
Vimovo (Naproxen/Esomeprazol, AstraZeneca) auf Kassenrezept verordnen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die fixe Kombination in die
entsprechende Anlage zur Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen. Dagegen
bleibt Arthotec (Diclofenac/Misoprostol, Pfizer) von der Erstattung
ausgeschlossen.
Der G-BA führt zwar grundsätzliche Bedenken gegen fixe Kombinationen ins Feld, da nur in Ausnahmefällen Wirkstoffe die annähernd gleiche Pharmakokinetik besäßen. Allerdings sei beim Einsatz von nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) unter bestimmten Voraussetzungen eine Gastroprotektion mittels Protonenenpumpenhemmer (PPI) angezeigt: Bei Patienten, bei denen die Behandlung mit niedrigeren Dosen nicht ausreichend ist, können Ärzte daher entsprechende Kombinationsprodukte verwenden.
Allerdings gibt es mit Vimovo seit April 2012 derzeit nur ein einziges Produkt auf dem Markt. Für alle anderen Patienten ist laut G-BA ohnehin die Behandlung entweder mit der freien Kombination aus einem NSAR und einem PPI oder nur mit einem NSAR zweckmäßiger.
Risikofaktoren für die Entstehung von NSAR-assoziierten gastrointestinalen Komplikationen sind laut G-BA unter anderem hohes Alter, gleichzeitige Anwendung von Antikoagulantien, Kortikosteroiden, anderen NSAR, einschließlich niedrig dosierter Acetylsalicylsäure, signifikante kardiovaskuläre Erkrankungen sowie gastrische und/oder duodenale Ulcera in der Vorgeschichte.
Eine Ausnahmeregelung für die Kombination von Diclofenac und Misoprostol hält der G-BA aufgrund einer schlechteren Verträglichkeit von Misoprostol gegenüber PPI für nicht gerechtfertigt.
Verlängert wurde die Verordnungsfähigkeit für die Medizinprodukte Nyda (Pohl-Boskamp) bis 2017, Macrogol Ratiopharm/CT/AbZ bis 2016 und Amo Endosol (Abbott) bis 2015. Neu aufgenommen in die Ausnahmeliste wurde zunächst bis 2013 das ophthalmologische Hyaluronsäureprodukt Healon5 (Abbott).
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