In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zwei weitere Hersteller in die Preisverhandlungen geschickt. Das Krebsmittel Xalkori (Critonizib) von Pfizer hat laut Beschluss sogar Anhaltspunkte für einen beträchtlichen Zusatznutzen in einer Patientengruppe. Zudem hat der G-BA dem Orphan Drug Dacogen (Decitabin, Janssen-Cilag) einen geringen Zusatznutzen attestiert.
Xalkori ist zur Behandlung von fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkrebs zugelassen. Das Präparat soll bei Patienten angewendet werden, die eine hohe Aktivität der anaplastischen Lymphomkinase (ALK) aufweisen und bereits vorbehandelt sind. Xalkori hemmt das Enzym und inhibiert dadurch das Tumorwachstum.
Bei Xalkori widerspricht der G-BA mit seinem Beschluss der ursprünglichen Empfehlung des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Zwar sei bei einigen Patienten die Lebensqualität verbessert worden, allerdings seien bei ihnen auch schwerwiegende Nebenwirkungen aufgetreten, hieß es in der Dossierbewertung des IQWiG. Allerdings hatten die Prüfer am Ende unter Berücksichtigung der nachgereichten Unterlagen des Herstellers doch einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen bei Symptomen und Lebensqualität gesehen.*
Zumindest für die Gruppe der erwachsenen Patienten, bei denen eine Chemotherapie angezeigt ist, attestiert der G-BA Xalkori einen Anhaltspunkt auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Für Patienten, für die eine Chemotherapie nicht infrage komme, sei kein Mehrwert festgestellt worden. Bei dieser Bewertung sei die verbesserte Lebensqualität einer der entscheidenden Faktoren gewesen, teilte der G-BA mit.
Beim Orphan Drug Dacogen musste der G-BA nur noch den Ausmaß des Zusatznutzens bestimmen. Schließlich haben Medikamente gegen seltene Erkrankungen einen gesetzlich fest geschriebenen Mehrwert. Dacogen war im Oktober des vergangenen Jahres zentral zugelassen worden. Das Medikament wird angewendet bei Patienten ab 65 Jahren mit neu diagnostizierter de-novo- oder sekundärer akuter myeloischer Leukämie, für die eine andere Therapie nicht infrage kommt.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, der G-BA weiche erneut von der Einschätzung des IQWiG ab, das keinen Zusatznutzen gesehen habe. Tatsächlich hatte das IQWiG nach Bekanntmachung des Beschlusses des G-BA ein Adendum veröffentlicht, das im ursprünglichem Bericht nicht berücksichtigt werden konnte.
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