Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals Arzneimittel festgelegt, die von Apotheken nicht durch ein wirkstoffgleiches Produkt ersetzt werden dürfen. Auf der Aut-idem-Liste stehen jetzt Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin gegen Herzerkrankungen, die Immunsuppressiva Tacrolimus und Ciclosporin, das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten), Levothyroxin Natrium und Kaliumiodid (fixe Kombination/Tabletten) sowie das Antiepileptikum Phenytoin (Tabletten).
Der Gesetzgeber hatte den G-BA im April beauftragt, die Aut-idem-Liste bis Ende September zu erstellen. „Die Festlegung, welche Arzneimittel nicht ausgetauscht werden dürfen, dient der Verbesserung der Therapiesicherheit der Patienten“, hieß es vom G-BA.
Dass der G-BA die Beratungen fristgerecht zu einem ersten Beschluss abgeschlossen hat, wertete der Vorsitzende Josef Hecken als Erfolg. Das sei ein weiterer Beleg für die Leistungsfähigkeit des Gremium, so Hecken.
Er betonte ausdrücklich, dass auch umfangreiche Stellungnahmen und Kommentare der Apothekerschaft und pharmazeutischer Sachverständiger miteinbezogen wurden. Die Beratungen seien inhaltlich anspruchsvoll gewesen, da bereits inhaltlich geringfügige Änderungen der Dosis oder der Konzentration des Wirkstoffes zu klinisch relevanten Veränderungen bei der eigentlich angestrebten Wirkung oder zu schwerwiegenden Nebenwirkungen führen könnten, so Hecken.
„Ebenfalls hat der G-BA in dieser Zeit die Entscheidungsgrundlagen definiert und festgelegt, die bei weiteren Beschlüssen die Basis darstellen, um das Verfahren transparent zu machen“, sagte Hecken weiter.
Der G-BA werde sich zeitnah auch den Therapiefeldern widmen, zu denen noch keine abschließende Prüfung der Kriterien für die Aufnahme in die Wirkstoffliste möglich gewesen sei.
Dazu zählen Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung von Psoriasis.
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