Nutzenbewertung

G-BA: Zusatznutzen für Halaven

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht für das Brustkrebsmittel Halaven (Eribulin) einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Patientinnen, die mit Taxanen oder Anthrazyklinen bereits austherapiert sind, können von dem Chemotherapeutikum profitieren.

Der Wirkstoff war dabei mit einer Behandlung mit den Zytostatika Capecitabin und Vinorelbin verglichen worden. Da sich die vom Hersteller Eisa vorgelegten Studien nur auf eine geringe Patientinnenzahl bezogen hatten, sind die Ergebnisse laut G-BA mit einer hohen Unsicherheit belastet. Daher fällt das entsprechende Fazit zurückhaltend aus.

Für Patientinnen, die für eine erneute Therapie mit Anthrazyklinen oder Taxanen in Frage kommen würden, sieht der G-BA sogar einen Anhaltspunkt für einen geringeren Zusatznutzen. Als Vergleichtstherapie wurde für dieses Patientinnenkollektiv Docetaxel, Doxrubicin, Epirubicin oder Paclitaxel festgelegt. Auch hier fehlten entsprechende Daten zur Überlegenheit des Wirkstoffs gegenüber der Vergleichstherapie.

Halaven war im März 2011 zugelassen worden. Das Mittel ist für Patientinnen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, bei denen bereits zwei Chemotherapien versagt haben.

 

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