Gestationsdiabetes

G-BA: Zuckertest ist Kassenleistung

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Tests auf den Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes) sollen künftig von den Krankenkassen übernommen werden. Nach einer entsprechenden Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen entsprechenden Beschluss.

Bei erhöhten Blutzuckerwerten steigt das Risiko für Geburtskomplikationen. Laut IQWiG bezieht sich der Nutzenbeleg für die Therapie des Gestationsdiabetes auf Schwangere, die mit Hilfe eines zweistufigen Screenings bestimmt wurden. Deshalb sieht der Beschluss des G-BA zwei Tests vor: Im sechsten oder siebten Schwangerschaftsmonat soll ein Vortest und – falls erforderlich – ein weiterer Test angeboten werden.

Bei Betroffenen könne häufig schon mit einer Ernährungsumstellung und vermehrter körperlicher Aktivität eine Normalisierung der Werte erreicht werden. Ein Merkblatt soll die Frauen bei Beratungsgesprächen mit ihren Ärzten zusätzlich unterstützen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss den Beschluss des G-BA noch prüfen, bei Nichtbeanstandung tritt er in Kraft.

 

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