Krebsmedikamente

G-BA: Zelboraf überzeugt

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Zelboraf (Vemurafenib) konnte auch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überzeugen: Für das Krebsmedikament des Pharmakonzerns Roche hat der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert und stimmt damit mit der vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) im Juni abgeschlossenen Bewertung überein. Der Beschluss ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Als Vergleichstherapie hatte der G-BA Dacarbazin festgelegt. Das Gesamtüberleben war bei den mit Zelboraf behandelten Patienten drei Monate länger als in der Kontrollgruppe. Der G-BA weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der schweren Nebenwirkungen, darunter kardiologische Reaktionen, Leberschädigung und Überempfindlichkeitsreaktionen, Ärzte eng interdisziplinär zusammenarbeiten sollen.

Roche hat das Präparat seit Februar auf dem Markt. Zelboraf ist in der Monotherapie zur Behandlung des nicht resezierbaren oder metastasierten Melanom mit positiver BRAF-V600 Mutation zugelassen. Nur bei bestätigter BRAF-V600-Mutation darf das Präparat angewendet werden.

 

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