Glinide und Glitazone werden künftig nur noch in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) strich nach dem Anhörungsverfahren orale Antidiabetika der beiden Wirkstoffgruppen aus dem GKV-Leistungskatalog. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesgesundheitsministerium.
Bei der Bewertung der Glinide „führte der nicht belegte Nutzen zum Verordnungsausschluss“, heißt es in der GBA-Mitteilung. Eine Ausnahmeregelung wurde für Diabetiker mit schweren Nierenfunktionsstörungen getroffen. Ihnen kann der Wirkstoff Repaglinid weiterhin verordnet werden.
Bei der Nutzenbewertung der Glitazone durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) „war das deutlich belegte Schadenspotenzial“ Grund für die Entscheidung: Studien zufolge kann die Behandlung mit Glitazonen sowohl zu Knochenbrüchen als auch zu gravierender Herzschwäche führen. Um Patienten und Ärzten Gelegenheit zur medikamentösen Umstellung zu geben, wurde eine Übergangsfrist vereinbart.
Der GBA-Vorsitzende Professor Dr. Rainer Hess wies darauf hin, dass andere Präparate zur Verfügung stehen, die keine unerwünschten Nebenwirkungen und Langzeitrisiken haben. „Wir sind der Auffassung, dass Patienten sowohl vor nutzlosen als auch besonders vor schädlichen Therapien geschützt werden müssen.“ Im Jahr 2008 wurden nach GBA-Angaben für Glinide 48 Millionen Euro ausgegeben, für Glitazone gut 136 Millionen Euro.
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