Diabetestherapie

G-BA schließt Insulinanaloga aus

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Lang wirkende Insulinanaloga stehen künftig nicht mehr zur Behandlung von gesetzlich versicherten Typ-2-Diabetikern zur Verfügung. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Sommer vergangenen Jahres geprüft und nicht beanstandet hat, tritt der Ausschluss aus dem Leistungskatalog der Kassen nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Insulin Glargin (Sanofi-Aventis) und Insulin Detemir (Novo Nordisk) bleiben nur dann zu Lasten der Kassen verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Diese Regelung gilt nicht für Insulin Glargin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und entsprechender Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen (Hypoglykämien) bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem Patienten, die gegen Humaninsulin allergisch sind.

„Wenn in seltenen Fällen auch nach Therapieanpassung durch den Arzt ein hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen bestehen bleibt, kann Insulin Glargin verordnet werden“, sagte der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess.

Mit der Einschränkung setzt der G-BA eine entsprechende Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) um. Laut IQWiG haben lang wirkende Insulinanaloga keinen Zusatznutzen im Vergleich zur Behandlung mit Humaninsulin.

Bereits 2006 hatte der G-BA die Erstattung schnell wirkender Insulinanaloga vom Preis abhängig gemacht. In der Folge hatten die Firmen Rabattverträge geschlossen, die zu einer Absenkung der Preise auf das Niveau von Humaninsulin führten. Dadurch können die Produkte weiter zu Lasten der Kassen verordnet werden. Sanofi hat mittlerweile auch für Lantus einen Rabattvertrag mit der DAK geschlossen.

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