Antivirale Wirkung

G-BA: Remdesivir zeigt Zusatznutzen Alexandra Negt, 20.09.2021 10:14 Uhr

Remdesivir hat vom G-BA einen Zusatznutzen erteilt bekommen. Foto: Lubo Ivanko/ Shutterstock.com
Berlin - 

Immer noch sind die Therapiemöglichkeiten bei Covid-19 sehr eingeschränkt. Mit Remdesivir erteilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einem antiviralen Covid-19-Medikament erstmalig einen Zusatznutzen.

„Wir haben heute erstmals die Vorteile eines Wirkstoffs bewertet, der bei einer Covid-19-Erkrankung direkt die Coronaviren bekämpft“, informiert Professor Josef Hecken, Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel. „Bei einer Patientengruppe – Erwachsene, deren durch Coronaviren ausgelöste Lungenentzündung noch nicht sehr schwer ist – erholten sich bis zum Studienende unter Remdesivir mehr Patientinnen und Patienten von der Krankheit als unter den Vergleichstherapien.“

Veklury (Remdesivir, Gilead) ist nun bereits seit über einem Jahr verfügbar. Zahlreiche Patient:innen wurden mit dem als Infusion anzuwendenden Mittel therapiert. Die Wirkung auf das Überleben konnten bislang nur schwer erfasst werden. Ein im August erschienenes Cochrane-Review hatte bei der Analyse mehrerer Studien festgestellt, dass die Substanz bei hospitalisierten Patient:innen nur geringe oder gar keine Auswirkungen auf den Krankheitsverlauf und die Sterblichkeit hat.

„Die vorhandenen Studien, welche zu Beginn der Pandemie durchgeführt wurden, sind jedoch nur eingeschränkt auf die heutige Versorgungssituation bei Covid-19 übertragbar“, so Hecken, „Denn gegenüber dem Beginn der Pandemie können die Patientinnen und Patienten aufgrund der gewachsenen Therapieerfahrungen generell anders und besser behandelt werden, insbesondere auch wegen des Einsatzes von Dexamethason, das die Abwehrreaktionen des Körpers begrenzt.“

Die Erteilung des Zusatznutzens bildet die Basis für Verhandlungen zum Erstattungsbetrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller. Veklury wurde bedingt zugelassen, deshalb muss Gilead fortlaufend weitere Nachweise zum Nutzen des Arzneimittels vorlegen.