Verheiratete Paare können die Kosten für bis zu drei Versuche zur künstlichen Befruchtung teilweise über ihre Krankenkasse abrechnen. Weil es in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheiten gekommen war, wie viele Versuche ein Paar nach der erfolgreichen Geburt eines Kindes hat, konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun seine Vorgaben.
Demnach haben Paare nach der Geburt eines Kindes erneut Anspruch auf drei Versuche: Der Zähler werde auf Null zurückgesetzt, heißt es in der Beschlussbegründung des G-BA. Als Geburt gelte die Lebend- oder Totgeburt, Fehlgeburten zählen nicht dazu.
Seit 2004 übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen. Da der Restbetrag für viele Paare trotzdem kaum aufzubringen ist, forderten die Gesundheitsminister der Länder im Juni eine Erhöhung des Erstattungsanteils auf 62,5 Prozent. Im März hatte der Bundesrat dasKinderwunschförderungsgesetz durchgewunken, mit dem der Eigenanteil auf 25 Prozent gesenkt werden soll.
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