G-BA

Fluorouracil bei Analkarzinom APOTHEKE ADHOC, 27.02.2013 09:51 Uhr

Auch off-label: 5-Fluorouracil soll künftig zur Behandlung des Analkarzinoms erstattet werden. Foto: Michael Buehrke / Pixelio.de
Berlin - 

Das Zytostatikum 5-Fluorouracil kann künftig off-label bei Analkarzinomen eingesetzt und erstattet werden. Die Therapie soll mit Mitomycin und Bestrahlung kombiniert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Arzneimittelrichtlinie angepasst.

Demnach können künftig nicht vorbehandelte Patienten mit 5-Fluorouracil therapiert werden, wenn eine operative Behandlung zum Verlust des natürlichen Darmausgangs führen würde. Zudem kann die kombinierte Therapie bei Patienten angewendet werden, bei denen der Tumor nach einer operativen Entfernung wiederkehrte.

Durch die medikamentöse und Strahlentherapie soll die Lebensqualität der Patienten verbessert werden. Insgesamt sollen zwei Therapiezyklen durchgeführt werden. Bei Patienten, die bereits im ersten Zyklus eine schwere Mukositis, eine Nephrotxizität, schwere Infektionen oder eine pulmonale Toxizität entwickeln, sollte die Durchführung des zweiten Zyklus abgewogen werden.

Erstattungsfähig sind Präparate von Herstellern, die derAnwendung außerhalb der zugelassenen Indikation zugestimmt haben. Dazu gehören zum Beispiel Apogepha, Axios, Biosyn, Cell Pharm, Hexal, Teva und die Reimporteure Emra und Eurim.

Keine Zustimmung gaben unter anderem die Reimporte Bendalis, CC-Pharma und Beragana sowie Onkopharm, Oncotrade und Profusio. Präparate dieser Firmen sind daher in dieser Indikation nicht erstattungsfähig.