Um die Gehfähigkeit bei Patienten mit Multipler Sklerose (MS) zu verbessern, ist die medikamentöse Therapie mit Fampyra (Fampridin) nicht besser als die bislang durchgeführte Krankengymnastik: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht keinen Zusatznutzen für Patienten, die mit dem Präparat von Biogen Idec behandelt werden und schließt sich somit der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an.
Grund für den Beschluss sind laut G-BA die unvollständigen Nachweise, die der Hersteller in seinem Dossier vorgelegt hatte. Der G-BA hatte als Vergleichstherapie die Krankengymnastik entsprechend der Heilmittelrichtlinie unter der Voraussetzung einer optimierten MS-Standardtherapie festgelegt.
Da im Klinikalltag Fampyra meist in Kombination mit Krankengymnastik angewendet werde und das Präparat die Krankengymnastik nicht ersetze, gebe es auch keinen Zusatznutzen für den Kaliumkanalblocker, so der G-BA.
Fampyra war im Juli 2011 von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA „unter Auflagen“ zugelassen worden. Der Hersteller muss der EMA weitere Nachweise zum Nutzen des Arzneimittels vorlegen: Eine Langzeitstudie soll neben dem positiven Einfluss auf die Gehegeschwindigkeit auch andere Auswirkungen von Fampyra aufzeigen. In den zulassungsrelevanten Studien konnte bei etwa einem Drittel der MS-Patienten die Gehfähigkeit verbessert werden. Zu den Nebenwirkungen zählen Krämpfe, Angststörung, Gleichgewichtsprobleme, Schwindel, Parästhesie und Zittern.
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