Nutzenbewertung

G-BA bewertet Zinforo nicht Karoline Schumbach, 18.05.2012 11:20 Uhr

Berlin - 

Das Antibiotikum Zinforo (Ceftarolinfosamil) des Pharmakonzerns AstraZeneca wurde von der Nutzenbewertung freigestellt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht von der Bewertung ab, da nur geringfügige Umsätze erwartet werden. Das Pharmaunternehmen hatte für das Präparat die Freistellung beantragt.

Laut Sozialgesetzbuch kann der G-BA von der Bewertung absehen, wenn der erwartete Umsatz im ambulanten Bereich in zwölf Monaten weniger als eine Million Euro beträgt. Für Orphan drugs liegt die Grenze bei 50 Millionen Euro. Die Hersteller müssen den Antrag allerdings vor der Markteinführung stellen. Da Zinforo nur in Kliniken eingesetzt werden soll, werden im ambulanten Bereich laut einer Konzernsprecherin voraussichtlich keine Umsätze anfallen.

Bislang befindet sich das Präparat noch in der Zulassungsphase bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Der Antrag wurde 2010 eingereicht. Eine Stellungnahme wird in diesem Jahr erwartet.

Das Cephalosporin soll zur Behandlung von Patienten mit komplizierter Haut- und Weichgewebsinfektion zugelassen werden. Außerdem soll das Mittel bei ambulant erworbener Pneumonie eingesetzt werden. Das parenteral zu applizierende Mittel wurde von dem japanischen Pharmakonzerns Takeda entwickelt. AstraZeneca ist Lizenzinhaber für Europa.