Nutzenbewertung

G-BA: Belatacept hat Zusatznutzen

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bescheinigt dem Nulojix (Belatacept) einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen. Das Immunsupressivum wird in Kombination mit Corticosteroiden und Mycophenolsäure zur Prophylaxe von Abstoßungsreaktionen nach Nierentransplantationen angewendet. Der Hersteller Bristol-Myers Squibb (BMS) hatte im Sommer 2011 für das Präparat die Zulassung erhalten.

Allerdings schließt sich der G-BA nur teilweise dem Urteil des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an: Der G-BA konnte wie das IQWiG für Nulojix einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen bei Patienten sehen, die ein Transplantat eines Spenders nach Standardkriterien erhalten hatten. Allerdings sieht der G-BA im Gegensatz zum IQWiG auch für Patienten einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen, die ein Transplantat eines Spenders mit erweiterten Kriterien erhalten hatten.

Der Beschluss ist bis zum 5. Juli 2015 befristet. Da das eingereichte Dossier aus Sicht des G-BA nur bedingt repräsentativ ist, muss der Hersteller weitere Daten einreichen. Nur so könne die Sicherheit des Präparats abschließend festgestellt werden, so die Prüfer. Der Hersteller kann sich jetzt auf die Preisverhandlungen mit den Krankenkassen vorbereiten.

 

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