Migränetherapie

FDA: Lasmiditan zur Akutbehandlung

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Berlin -

Für die Prophylaxe von Migräneattacken stehen verschiedene Arzneimittel zur Verfügung. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat nun auch für die Akuttherapie einen Wirkstoff durch die Zulassung gebracht:Lasmiditan – ein Serotonin-Agonist – darf im Gegensatz zu Triptanen auch bei Patienten mit kardiovaskulären Risiken eingesetzt werden.

Die Zulassung durch die FDA führt für Erwachsene mit Migräne zu einer neuen Therapieoption: Bei leichten bis mittelschweren Attacken kommen Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure, Paracetamol und nichtsteroidale Antirheumatika zum Einsatz. Bei starker Migräne reicht die Wirkung jedoch oft nicht aus. Als weitere Therapieoption standen bisher nur Triptane zur Verfügung: Diese dürfen aber aufgrund der gefäßverengenden Wirkung von vielen Patienten nicht eingenommen werden: Beispielsweise, wenn schwerwiegende vaskuläre Erkrankungen wie Angina pectoris oder auch verschiedene vaskuläre Risikofaktoren vorliegen. Gleiches gilt für Patienten, die bereits einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erlitten haben.

Lasmiditan zählt zu Gruppe der „Ditane“: Die Substanz bindet ebenso wie die Triptane an den 5 HT1F-Rezeptor, hat aber keine vasokonstruktiven Eigenschaften. Während die Triptane an mehreren Subtypen des Serotonin-Rezeptors binden, soll Lasmi­ditan ausschließlich den Subtyp 1F aktivieren. Der Wirkstoff darf daher auch bei Patienten mit kardiovaskulären Risiken eingesetzt werden. In zwei großen Phase-III-Studien konnte sich der Wirkstoff schon beweisen: Er war besser wirksam in der Akuttherapie eines Migräneanfalls als Placebo. Jedoch kann es unter der Behandlung zu zentralen Nebenwirkungen wie Benommenheit, Müdigkeit und Schwindel kommen.

Frühere Studien zeigten, dass Lasmiditan gefahrlos bei kardiovaskulären Risikopatienten eingesetzt werden kann. In den beiden Zulassungsstudien „Samurai“ und „Spartan“ wies die Mehrzahl der Patienten mindestens einen kardiovaskulären Risikofaktor auf, einige hatten auch kardiale Ereignisse in der Vorgeschichte. An den beiden Phase-III-Studien nahmen über 3000 Patienten im Alter von über 50 Jahren teil, die seit mindestens einem Jahr unter einer schweren Migräne litten mit drei bis acht Schmerz­attacken im Monat mit oder ohne Aura.

Die Patienten nahmen in den ersten vier Stunden nach Einsetzen der Beschwerden eine Tablette ein: In der Spartan-Studie war dies entweder 50 mg, 100 mg oder 200 mg Lasmiditan oder Placebo. Die Samurai-Studie verglich Placebo mit 100 mg und 200 mg Lasmiditan. Primärer End­punkt in beiden Studien war eine Schmerzfrei­heit innerhalb von zwei Stunden. Erst nach Ablauf der beiden Stunden durften die Patienten ein „Rescue“-Me­dikament einnehmen: Opioide, Barbiturate, Triptane und Mutterkornalkaloide waren in­ner­halb der ersten 24 Stunden nicht erlaubt. 22 Prozent der Patienten nahmen ein vorbeu­gen­des Medikament gegen Migräne ein.

Die Spartan-Studie zeigte, dass nach der 50 mg-Dosis Lasmiditan 28,6 Prozent der Patienten innerhalb von zwei Stunden die Schmerzfreiheit erreichten. Nach der 100 mg-Dosis Lasmiditan erreichten 31,4 Prozent und nach der 200 mg-Dosis Lasmiditan 38,8 Prozent ebenfalls dieses Ziel gegenüber nur 21,3 Prozent der Patienten in der Placebogruppe. In der Samurai-Studie waren es nach der 200 mg-Dosis Lasmiditan 32,2 Prozent, nach 100 mg 28,2 Prozent und nur 15,3 Prozent im Placeboarm. Ein weiterer Endpunkt war die „Freiheit von den lästigsten Symptomen“ nach zwei Stunden: Dazu zählten beispielsweise Übelkeit, Lichtempfindlichkeit oder Geräuschempfindlichkeit. Bei Lasmiditan in der 200 mg-Dosis waren 48,7 Prozent beziehungsweise 40,7 Prozent, bei 100 mg 44,2 Prozent und 40,9 Prozent beschwerdefrei und in der 50 mg-Dosis 40,8 Prozent – gegenüber Placebo mit 33,5 Prozent und 29,5 Prozent in den beiden Studien.

Die häufigsten Nebenwirkungen waren Schwindel, Müdigkeit, Taubheitsgefühle und Sedie­rung. Daher empfiehlt die FDA nach der Einnahme mindestens acht Stunden lang kein Fahrzeug zu führen und keine Maschinen zu bedienen. Offen ist derzeit noch, ob ein Missbrauchspotenzial besteht: Eine Einstufung des Missbrauchspotenzials durch die Drug Enforcement Administration (DEA) steht noch aus. Die beiden Substanzklassen der „Ditane“ und der „Gepante“ wurden vor kurzem auch hierzulande auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie vorgestellt: Derzeit befinden sie sich jedoch noch in der klinischen Prüfung. Eine Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurde noch nicht ausgesprochen.

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