Arzneimittelzulassung

FDA erlaubt Botox bei Inkontinenz

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Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Zulassung von Botox (Botulinumtoxin A) erweitert: Künftig sollen auch Patienten mit Blasenschwäche mit dem Nervengift behandelt werden können. Die Erweiterung gilt allerdings nur für Patienten, die aufgrund neurologischer Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose (MS) oder Verletzungen des Rückenmarks an Inkontinenz leiden. Auch in Deutschland wartet der Hersteller Allergan auf eine entsprechende Zulassungserweiterung.

Laut FDA bewirkt das Nervengift bei direkter Injektion in die Blase eine Entspannung des Organs sowie eine Ausweitung der Speicherkapazität. Bei einer Blasenspiegelung (Zytoskopie) wird Botox in die Blase gespritzt. Studien hätten gezeigt, dass die Wirkung bis zu neun Monate anhält.

Allergan hat die Zulassungserweiterung in insgesamt 13 EU-Ländern beantragt. Die irischen Behörden haben dem Antrag bereits zugestimmt. In Deutschland werden Botulinumtoxin-haltige Präparate bei Patienten mit schweren chronisch-neurologischen Erkrankungen eingesetzt und bei Kindern und Jugendlichen mit Bewegungsstörungen infolge früher Hirnschädigungen (Zerebralparesen).

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